Ruf nach schärferem Gesetz für Anleger-Hotels in Tirol
Innsbruck – Mit der zunehmenden Ausbreitung der Investorenmodelle im Tiroler Tourismus – Wohnungen werden an finanzkräftige Anleger verkauft, das Konstrukt wird dann als Hotel geführt – wächst auch das Konfliktpotenzial. Neben der Problematik einer möglichen Umgehung des Freizeitwohnsitzverbotes sieht der Oberländer Raumplaner Andreas Falch in dieser Mischform aus Wohnungseigentums-Gemeinschaft und Hotelbetrieb auch einen langfristigen rechtlichen Konflikt und ortet darin „strukturell kalte Betten“, wie er unlängst bei einer Branchenveranstaltung betonte.
Die Liste Fritz, die seit Jahren die Investorenmodelle kritisiert, fordert eine Verschärfung des Raumordnungsgesetzes und hat einen entsprechenden Antrag im Landtag eingebracht. Denn Investorenmodelle seien aufgrund ihrer Konstruktion auch eine Einfallstüre für illegale Freizeitwohnsitze, meint Klubchef Markus Sint. „Immer wieder wird uns zugetragen, dass viele Investoren glauben, dass sie eine Ferienimmobilie erwerben und nicht wissen, dass sie ihr Apartment gar nicht selbst nutzen dürfen.“ Deshalb müsse im Tiroler Raumordnungsgesetz ein klares und verständliches Verbot der Eigennutzung festgehalten werden. Das Nachbarbundesland Salzburg, das ebenfalls mit einem „Wildwuchs“ an Investorenmodellen zu kämpfen hat, habe bereits reagiert und in seiner Raumordnung klar und verständlich ein Eigennutzungsverbot formuliert. „Tirol kann sich hier ein Vorbild nehmen“, meint Sint. Derzeit sei es so, dass Investoren das Eigennutzungsverbot umgehen, indem sie sich in ihr Apartment als Urlauber einbuchen.
Zudem habe die Landesregierung selbst in ihrem Papier zur raumverträglichen Tourismusentwicklung die Investorenmodelle als raumordnungstechnisch nicht nachhaltig eingestuft, weil sie aufgrund der Bodenknappheit zu Lasten des leistbaren Wohnens gehen. (mas)