Künftig sechs Geschlechtsangaben am Meldezettel möglich
Neben den beiden Bezeichnungen "männlich" und "weiblich" sollen künftig auch die Merkmale "divers", "inter", "offen" und "keine Angabe" auf dem Meldezettel zur Verfügung stehen.
Wien – Die Geschlechtseintragung auf Meldezetteln wird - entsprechend einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2018 - nun angepasst. Statt der zwingenden Bezeichnung "männlich" oder "weiblich" sind laut einem im Ministerrat am Mittwoch beschlossenen Entwurf des Meldegesetzes künftig insgesamt sechs Bezeichnungen möglich: Neben den beiden bisherigen sollen künftig auch die Merkmale "divers", "inter", "offen" und "keine Angabe" zur Verfügung stehen.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Juni 2018 entschieden, dass Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist (auch als Intersexualität bekannt, Erklärungen siehe unten), ein Recht auf eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister (ZRP) und in Urkunden haben. Mit der nun vorliegenden geplanten Änderung im Meldegesetz kommt die Regierung diesem Entscheid nach.
Eine weitere Änderung betrifft die Möglichkeit der Namens-Angabe. Künftig soll am Meldezettel, der Wohnsitzerklärung sowie der Hauptwohnsitzbestätigung ein eigenes Feld für "sonstige Namen" vorgesehen werden. Damit soll laut den Erläuterungen des Entwurfs dem Problem Rechnung getragen werden, dass nicht alle Namen der Meldepflichtigen klar in Vor- und Familiennamen trennbar sind. Damit soll es möglich werden, außerhalb des Bundesgebietes gebräuchliche Namenszusätze (insbesondere Mittel-, Vaters- oder Zwischennamen) im zentralen Melderegister zu erfassen. (APA), TT.com)
Begriffsklärungen
Intersexuelle sind Menschen, die sich genetisch, hormonell oder anatomisch nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.
💡 VARIATIONEN IM CHROMOSOMENSATZ:
Häufige Ursachen für Intersexualität oder auch sogenannte Zwischengeschlechtlichkeit sind Variationen im Chromosomensatz. Eine weibliche Geschlechtsidentität wird bestimmt durch zwei X-Chromosomen, eine männliche Identität durch die Kombination von einem X- mit einem Y-Chromosom. Uneindeutig wird das Körpergeschlecht dagegen, wenn etwa nur ein einziges X-Chromosom vorhanden ist.
Dieses sogenannte Turner-Syndrom führt zu einem äußeren weiblichen Erscheinungsbild und gilt als eine der häufigsten Ursache von Intersexualität. Es gibt aber auch die Variante von XXY-Chromosomen, dem sogenannten Klinefelter-Syndrom, mit einer äußerlich männlichen Geschlechtsausprägung. Daneben sind auch Variationen bei Geschlechtshormonen bekannt, die zu Intersexualität führen können.
💡 NICHT MIT TRANSIDENTITÄT VERWECHSELN:
Im Gegensatz zu intersexuellen Menschen sind transidente Personen (umgangssprachlich auch als „Transsexuelle“ bezeichnet) in ihrem biologischen Geschlecht eindeutig bestimmt. Diese biologischen Männer oder Frauen fühlen sich aber dem jeweils anderen psychischen Geschlecht zugehörig und streben teils über eine chirurgische oder hormonelle Therapie die Anpassung ihres Körpers an ihr psychisches Geschlecht an.
Eine körperliche oder seelische geschlechtsbezogene Zwischenstellung nehmen Transidente in der Regel nicht ein. Es geht bei ihnen laut einer Stellungnahme des Deutschen Ethikrats aus dem Jahr 2012 um die „Zugehörigkeit zum männlichen oder weiblichen Pol, bei den Intersexuellen hingegen um eine Zwischenstufe“.