Teuerung

AK und ÖGB: Entlastungspaket hilft, „aber nicht langfristig“

28 Mrd. Euro beträgt das Gesamtvolumen der Regierungsmaßnahmen bis 2026.
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Wien – Die Regierung hat das Antiteuerungspaket gestern im Ministerrat beschlossen. Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) betonte die „historische Dimension“ des Pakets, Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) bezeichnete die Abschaffung der kalten Progression als „Akt der Fairness“. Bevölkerung und Unternehmen sollen heuer mit über sechs Mrd. Euro entlastet werden, bis 2026 beträgt das Gesamtvolumen 28 Mrd. Euro.

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Arbeiterkammer (AK) und Gewerkschaft (ÖGB) sehen im dritten Entlastungspaket der Regierung gute Ansätze, bemängeln aber, dass viele der Maßnahmen nicht langfristig – also für die Jahre ab 2023 – wirksam seien. Einerseits, weil die vielen Einmalzahlungen wegfallen würden, andererseits weil die Kosten weiter ansteigen würden, weil die Preise auch bei sinkender Inflation weiter steigen, ausgehend von einem hohen Niveau. Die Abschaffung der kalten Progression und die Anpassung der Sozialleistungen an den Verbraucherpreisindex (VPI) seien die einzigen bleibenden Maßnahmen. Die Entlastung durch die Abschaffung der kalten Progression sei für untere Einkommensschichten verhältnismäßig geringer als für mittlere und hohe Einkommen, weil kleinere Erwerbseinkommen ohnehin keine oder wenig Lohnsteuer zahlen. Somit verschiebe sich auch die Verteilung der Entlastung: „Während im Jahr 2022 die unteren Einkommensbereiche durch die Einmalzahlungen relativ stark entlastet werden, werden sie in den Folgejahren relativ schwächer entlastet“, sagte der Leiter der steuerpolitischen Abteilung in der AK Wien, Dominik Bernhofer.

Zudem sei die Indexierung der Sozialleistungen zwar zu begrüßen, ändere aber nichts daran, dass sich Bezieher von Sozialleistungen bereits jetzt vielfach unter der Armutsschwelle befinden. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe und Mindestpension und Co. sollen deshalb grundsätzlich angehoben werden, fordern AK und ÖGB.

Außerdem würden im Paket Maßnahmen fehlen, die für niedrigere Preise sorgen. Miriam Baghdady vom volkswirtschaftlichen Referat des ÖGB verwies unter anderem auf die Rücknahme der Mieterhöhungen und die Ausweitung von Mietobergrenzen auch auf Neubauwohnungen, die älter als 30 Jahre sind. (TT)