Mordfall aus dem Jahr 1981: Vater von getöteter Frederike stirbt vor neuem Prozess
Bis Ende 2021 konnte in Deutschland kein Verdächtiger nach einem Freispruch in der gleichen Sache noch einmal angeklagt werden. Durch eine Reform ist das neuerdings möglich. Dafür hat sich auch der Vater der 1981 getöteten Frederike eingesetzt. Seinen Kampf kann er nicht mehr zu Ende führen.
Hannover – Jahrelang hat der Vater der 1981 getöteten Frederike für einen neuen Mordprozess gekämpft. Die Vorwürfe richteten sich gegen einen Mann, der 1983 aus Mangel an Beweisen in dem Fall freigesprochen worden war. Jetzt ist der Vater kurz vor dem geplanten neuen Prozess gestorben, wie eine Sprecherin des Landgerichts Verden sagte.
„Er kann den Kampf nicht zu Ende führen", zitiert die Hannoversche Allgemeine Zeitung seinen Rechtsanwalt Wolfram Schädler. Nach Angaben der Gerichtssprecherin ist im Gespräch, dass anstelle des Vaters die Schwester der vor mehr als 40 Jahren getöteten Jugendlichen als Nebenklägerin auftreten wird. Unklar ist allerdings, ob der Prozess tatsächlich wie geplant am 9. August starten wird. Denn die Verteidiger des Beschuldigten haben Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt.
Der Verdächtige sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Mit neuen Untersuchungsmethoden konnten 2012 an altem Beweismaterial DNA-Spuren des heute 63-jährigen mutmaßlichen Täters gesichert werden. Er soll die 17-Jährige aus Hambühren bei Celle in einem Wald vergewaltigt und erstochen haben. Auf dem Heimweg von einer Chorprobe war Frederike als Anhalterin in ein Auto gestiegen.
Wiederaufnahme des Verfahrens
Bis Ende 2021 konnte in Deutschland kein Verdächtiger nach einem rechtskräftigen Freispruch in der gleichen Sache noch einmal angeklagt werden – es sei denn, er gesteht die Tat. Angestoßen vom Fall Frederike wurde 2021 eine Gesetzesreform von Bundestag und Bundesrat beschlossen, die am 1. Jänner 2022 in Kraft trat.
Durch die Reform ist es neuerdings möglich, Strafprozesse zu schwersten Straftaten wie Mord, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erneut aufzurollen, auch wenn sie zuvor mit einem Freispruch endeten. Voraussetzung ist, dass es neue Beweismittel gibt und dadurch eine Verurteilung des Freigesprochenen wahrscheinlich ist. Neue belastende Informationen können etwa durch neue Untersuchungsmethoden und Fortschritte in der digitalen Forensik zutage treten.
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hält die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den früheren Angeklagten laut einem Beschluss vom 20. April für zulässig. (dpa)