Online-Pokerverluste können weiterhin zurückgefordert werden
Heimische Spieler können bei allen Onlinecasinos außer win2day ihre Glücksspielverluste zurückfordern
Wien – Poker ist und bleibt Glücksspiel in Österreich. Das hat nunmehr auch der Verfassungsgerichtshof (VfGh) bestätigt. Heimische Spieler bei allen Onlinecasinos außer win2day, das über eine Konzession verfügt, können also ihre Glücksspielverluste (Poker, Roulette, Black Jack, Slots) zurückfordern. Auch Pokerverluste fallen unter Glücksspielverluste.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH 01.03.2022, G365/2021) schloss sich der bisherigen höchstgerichtlichen Judikatur an und lehnte einen Individualantrag auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Glücksspielgesetzes betreffend "Poker" ab, so Gottgeisl & Leinsmer Rechtsanwälte am Sonntag in einer Aussendung. Damit sei die die Europarechtskonformität des heimischen Glücksspielgesetzes neuerlich bestätigt worden. Kürzlich wurde versucht, die Zuordnung des Pokerspiels zum Glücksspiel als verfassungswidrig zu bekämpfen. Weiters wurde behauptet, dass die zahlenmäßigen Beschränkungen der Glücksspielkonzessionen mit dem Unionsrecht unvereinbar seien.
Im österreichischen Glücksspielgesetz hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Poker ein Glücksspiel ist. Die Rechtsfolge ist, dass in Österreich das Recht zur Durchführung von Glücksspielen (auch online Glücksspiel) dem Bund vorbehalten ist – bzw. Unternehmen, die vom zuständigen Finanzministerium eine Konzession erhalten. Und das ist im Onlinebereich in Österreich nur win2day der Österreichischen Lotterien.
Alle bekannten Online-Poker-Angebote wie Pokerstars, Partypoker, 888 Poker, Bwin, Unibet Poker sind in Österreich somit illegal. Die Verluste können von den Spielteilnehmern 30 Jahre lang zurückgefordert werden. Die Kanzlei Gottgeisl & Leinsmer führt eigenen Angaben zufolge mehr als 10.000 Verfahren gegen illegale Onlineglücksspielanbieter wie Bwin, Leo Vegas, Mr Green, Pokerstars. Mehr als 2000 Verfahren seien bisher erfolgreich beendet worden. (APA)