PLUS
Duschen gehört nicht zur Arbeitszeit: Urteil gegen Tiroler Pflegerin bestätigt
Umziehen gehört zur Arbeitszeit, das Duschen danach nicht.
© Böhm
Aktion erforderlich
Ihr Gerät scheint nicht mit dem Internet verbunden zu sein. Bitte überprüfen Sie Ihre Internetverbindung und versuchen Sie dann erneut, die Seite zu laden.