Wahl in Mutters bestätigt, Peer fordert Entschuldigung
Nach dem Wahlausschluss der Grünen wegen fehlender Kurzbezeichnung wies das Höchstgericht die Beschwerde ab. Gesetz zwischenzeitlich geändert.
Mutters – Es war ein schwerwiegender und für die lokale Gemeindewahlbehörde auf Basis der geltenden Tiroler Gemeindewahlordnung ein nicht mehr zu behebender Mangel. Weil im Feld für die Kurzbezeichnung der Liste „Die Grünen und Unabhängigen Mutters“ für die Gemeinderatswahl am 27. Februar lediglich ein Bindestrich aufschien, wurden die Grünen nicht zur Wahl zugelassen. Der Aufschrei war groß, „hier wurde absichtlich mit rechtlichen Winkelzügen gearbeitet, anstatt aufeinander zuzugehen“, warf die ursprünglich als Spitzenkandidatin vorgesehene Lisa Kunwald insbesondere Bürgermeister Hansjörg Peer vor.
Jedenfalls haben die Grünen mit Unterstützung der Landespartei deshalb die Wahl des Gemeinderats und des Bürgermeisters beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten. Seit Freitag liegt die Entscheidung vor: Die Wahl in Mutters wurde bestätigt, der Einspruch der Grünen abgewiesen. Zum einen seien nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH „die Formalvorschriften der Wahlordnungen vor dem Hintergrund der aus dem demokratischen Grundprinzip der Bundesverfassung abzuleitenden notwendigen Eindeutigkeit wahlrechtlicher Regelungen“ strikt nach ihrem Wortlaut auszulegen. Damit solle nicht der Willkür Tür und Tor geöffnet werden.
Andererseits betrifft laut Höchstgericht der Mangel einer nicht dem Gesetz entsprechenden Kurzbezeichnung den Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit und ist der Wählergruppe selbst zuzurechnen. Aus diesem Grund sei dem „Gesetzgeber nicht entgegenzutreten“, wenn der Mangel als so schwerwiegend betrachtet werde, dass er ohne Verbesserungsauftrag zur Zurückweisung des Wahlvorschlags führe.
Der Mutterer Bürgermeister Hansjörg Peer zeigte sich in einer ersten Reaktion gegenüber der Tiroler Tageszeitung zufrieden darüber, dass das Höchstgericht die Vorgangsweise der Gemeindewahlbehörde auf Punkt und Beistrich bestätigt habe: „Ich bin froh, dass die Schulwörterbücher jetzt nicht umgeschrieben werden müssen, denn ein Bindestrich ist sicher keine Kurzbezeichnung.“ Respekt und Anerkennung gebühre allerdings auch den Wahlbehörden, „die dem immensen Druck der grünen Landespartei mit der Aufforderung zum Gesetzesbruch standgehalten haben“. Deswegen fordert Peer eine Entschuldigung der Grünen für die teils untergriffigen Attacken.
„Wir respektieren und akzeptieren die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, auch wenn wir uns berechtigte Hoffnungen auf die Aufhebung der Wahl gemacht haben“, betonte hingegen Lisa Kunwald. Was sicherlich bleibe, sei der demokratiepolitisch bittere Beigeschmack. Kunwald: „In einem intakten Gemeindegefüge hätte der Bürgermeister das anders gehandhabt.“
Ab jetzt behebbarer Mangel
Mutters war jedenfalls Anlassfall für eine unverzügliche Änderung der Gemeindewahlordnung im Mai-Landtag. Eine fehlende bzw. nicht rechtskonforme Kurzbezeichnung der wahlwerbenden Liste ist ab jetzt ein behebbarer Mangel, sind sich die Tiroler Parteien einig. Für die Mutterer Grünen kommt die Novelle jedoch um einige Monate zu spät. (pn)