Gerichtssplitter

Landesgericht: Cannabisplantage brachte 64-Jährigem vier Jahre Haft

Ein Tiroler baute ab 2015 rund 47 Kilo Cannabis an. Aus dem Weiterverkauf forderte die Republik im Prozess 80.000 Euro zurück.
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Die Rechnung für jahrelangen Umgang mit Marihuana bekam gestern am Landesgericht ein 64-Jähriger präsentiert. Die Anklage warf dem pensionierten Lkw-Fahrer vor, zwischen 2015 und 2021 in einem leer stehenden Haus eine Cannabis-Plantage im großen Stil betrieben zu haben. Konkret sollte er laut Staatsanwalt Dieter Albert 47 Kilogramm erzeugt und zumindest 44 Kilo verkauft haben.

Die Polizei war dem 64-Jährigen, der 14-mal vorbestraft ist, aufgrund des von der Plantage ausgehenden starken Geruchs auf die Schliche gekommen. Rasch fand man dann abgeerntetes Material und stieß schließlich in einem leer stehenden Haus auf die Plantage. Außerdem wurden einige Edelmetalle und Uhren sichergestellt, deren Wert nach Ansicht des Anklägers nicht zu den Lebensverhältnissen des 64-Jährigen passe und damit verdächtig war. „Ich möchte mit dieser Sache abschließen und alles sagen“, bekannte sich der Angeklagte am Beginn seiner Vernehmung schuldig. Hinsichtlich der genauen Mengen des angebauten Suchtgifts berief er sich auf Erinnerungslücken bedingt durch jahrelangen Eigenkonsum.

Die in der Anklage angeführte Menge komme ihm aber viel zu viel vor. Darauf hielt ihm der Staatsanwalt die hohe Stromrechnung für das leer stehende Haus vor, die nur vom Betrieb der Plantage herrühren könne. Worauf der Angeklagte erklärte, dass er im Sommer donnerstags bis sonntags dort gelebt hatte und das Haus auch über einen Swimmingpool verfüge. „Offensichtlich haben Sie ja doch keine Gedächtnislücken wie vorhin behauptet“, erwiderte der Staatsanwalt. Das Schöffengericht ging schließlich von zumindest 40 Kilogramm aus und verurteilte den Angeklagten bei einem Strafrahmen von ein bis zu 15 Jahren Haft rechtskräftig zu vier Jahren Freiheitsstrafe. Als erschwerend wurde insbesondere der lange Tatzeitraum gesehen, mildernd wirkte das Geständnis.

Dass sich Anhänger staatsfeindlicher Bewegungen meist vom gesellschaftlichen Leben distanzieren, liegt in der Natur der Sache. Bei einem dieser Ideologie aber besonders nahestehenden Tiroler lag der Hintergrund zudem in einer schweren psychischen Erkrankung. So wurde gestern am Landesgericht nach Delikten wie Widerstand gegen die Staatsgewalt oder versuchte schwere Nötigung über die Einweisung des 57-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher befunden.

Während der Angeklagte über den ganzen Prozess keine einzige Silbe von sich gab, erläuterten Zeugen vor den Geschworenen nochmals das Vorgefallene. So hatte sich der Mann in einer Polizeiinspektion ein Gerangel geliefert. Als später die Zwangsversteigerung seines Hauses anstand, bedrohte er die zuständige Richterin und einen Sachverständigen mit einer Eintragung in ein amerikanisches Schuldnerregister, dessen eingetragene Verbindlichkeiten zu Hochzeiten der staatsfeindlichen Bewegungen über ein Gericht in Malta teils auch tatsächlich in Österreich exekutiert wurden.

Eine Million Euro sollte die in ihrer Existenz bedrohte Richterin schuldig sein. Das Schwurgericht unter Richter Michael Böhler folgte dem Gutachten von Psychiater Reinhard Haller. Dieser diagnostizierte eine schwere paranoide und einzig stationär behandelbare Schizophrenie. Der Betroffene äußerte sich auch zur verhängten Anstaltseinweisung nicht. (raul, fell)

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