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SPÖ droht Ungemach wegen billiger Miete für Parteizentrale

Die Miete der Parteizentrale beläuft sich auf rund 12.000 Euro pro Monat – deutlich weniger als bei vergleichbaren Immobilien in der Innenstadt.
© HELMUT FOHRINGER

Der Rechnungshof vermutet eine unzulässige Parteispende der Gemeinde Wien. Der Parteien-Senat muss die historischen Mietverträge für die Löwelstraße überprüfen.

Wien – Der Rechnungshof hält die günstige Einmietung der SPÖ-Zentrale in einem Haus der Gemeinde Wien für unzulässig. Die SPÖ residiert seit Jahrzehnten in der Löwelstraße unweit des Wiener Rathauses und bezahlt dafür rund 12.000 Euro pro Monat. Weil die Miete deutlich niedriger ist als bei vergleichbaren Immobilien in der Innenstadt, halten die Prüfer eine unzulässige Spende der Stadt Wien an die SPÖ für möglich und haben die Causa beim Parteiensenat im Kanzleramt angezeigt.

Ein weiterer Grund für die Meldung des Rechnungshofs an den "Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat" (UPTS) im Kanzleramt sind unterschiedliche Aussagen von Gemeinde und SPÖ über eine Mietreduktion. Der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hatte im Mai bei einer Fragestunde im Gemeinderat nämlich berichtet, dass die ohnehin niedrige Miete nach einer Neuvermessung der Räumlichkeiten von 13.600 auf 11.982,18 Euro reduziert wurde. Die Bundes-SPÖ stellte die Reduktion gegenüber dem Rechnungshof dagegen in Abrede (bestätigte aber die Miethöhe von 12.000 Euro).

Ludwig hatte die vergleichsweise niedrige Miete damit begründet, dass die SPÖ in der Löwelstraße über mehrere historische Mietverträge verfüge, die bis 1946 zurückreichen. Bei fünf Verträgen gelangt demnach der "Friedenszins" zur Anwendung, womit nur 2,39 Euro pro Quadratmeter zu zahlen sind. Bei den restlichen Verträge würden bis zu 11,21 Euro fällig. In der Löwelstraße eingemietet sind sowohl die Bundes-SPÖ (als Hauptmieterin) als auch die Wiener SPÖ.

Historische Verträge unter der Lupe

Während die SPÖ also auf historische Mietverträge verweist, muss der Parteien-Senat nun eine mögliche unzulässige Parteispende prüfen. Der Senat hat nämlich bereits mehrmals entschieden, dass die Überlassung von Immobilien für ein "aus sachlich nicht zu rechtfertigenden Überlegungen reduziertes Entgelt" eine Parteispende darstellt. Und solche Parteispenden von Bund, Ländern und auch Gemeinden sind verboten. Sollte der Senat dem Rechnungshof Recht geben, droht der SPÖ eine Geldbuße und ein neuer, teurerer Mietvertrag.

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch wies in einer Reaktion auf die Rechtmäßigkeit der Verträge hin: "Der Abschluss dieser Mietverträge reicht teilweise bis in Jahr 1946 zurück, zu allen Zeitpunkten wurden den Mietverträgen jeweils gesetzeskonforme und marktübliche Mieten zu Grunde gelegt." Die SPÖ habe dem Rechnungshof sämtliche Verträge offengelegt.

"Der Umstand, dass es bei Altmietverträgen zu aus heutiger Sicht günstigen Mieten kommen kann, ist Ergebnis mieterschutzrechtlicher Bestimmungen des Gesetzgebers", betonte Deutsch. Der Vergleich des Rechnungshofes mit "topsanierten Büroobjekten" sei daher nicht zutreffend, versicherte er.

ÖVP und Grüne sehen Aufklärungsbedarf

Die ÖVP sah sich hingegen bestätigt. "Auch der Rechnungshof vermutet eine unzulässige Parteispende von der Stadt Wien an die SPÖ", hielt Generalsekretärin Laura Sachslehner in einer Stellungnahme fest: "Wir haben als Volkspartei bereits vor Monaten den absurd günstigen Mietvertrag zwischen der Stadt Wien und der SPÖ für ihre Parteizentrale aufgezeigt." Das Vorgehen des Rechnungshofes wurde von der ÖVP ausdrücklich begrüßt.

Die SPÖ sei nun gefordert, vollumfänglich zu kooperieren. "Für mich steht außer Zweifel: Dieser Mietvertrag kann in seiner derzeitigen Fassung nicht länger bestehen bleiben", sagte Sachslehner.

Auch die Wiener Grünen sehen Aufklärungsbedarf. Gemeinderat Martin Margulies berichtete, dass umgehend eine schriftliche Anfrage eingebracht worden sei: "SPÖ und Stadt Wien müssen sofort alle Verträge und Zahlungsflüsse betreffend die Miete für die Parteizentrale in der Löwelstraße offenlegen." Fehlende Transparenz verschärfe den Eindruck, dass hier eine Vertragsgestaltung zu Lasten der Stadt gewählt worden sei, die die SPÖ begünstige - zumal der Bürgermeister in seinen bisherigen Beantwortungen mit widersprüchlichen Zahlen gearbeitet habe.

Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp ortete einen "Knalleffekt". Man habe immer vermutet, dass es sich bei der "Billigstmiete" um eine illegale Parteispende handle. "Einmal mehr zeigt sich die rote Heuchelei. Während die Gemeindebaumieter abgezockt werden, residieren die Genossen im Wiener Innenstadtpalais zum Spottpreis. Diese Schande muss sofort abgestellt werden", verlangte der Wiener FPÖ-Obmann.

Eine andere Immobilien-Causa lässt der Rechnungshof vorerst ruhen. Im jahrelangen Rechtsstreit um ein Seegrundstück der Sozialistischen Jugend am Attersee in Oberösterreich hat die SPÖ vom Verwaltungsgerichtshof zuletzt nämlich teils Recht bekommen. Auch dort geht es um eine Landes-Immobilie, die der Partei zu einem günstigen Mietzins überlassen wurde. Zumindest für einen Teil des Grundstücks war die günstige Miete allerdings zulässig. Denn das Land Oberösterreich war beim Kauf der Immobilie in der Nachkriegszeit von den ursprünglichen Eigentümern zur Überlassung an die Sozialistische Jugend verpflichtet worden. Für den Rest des Grundstücks muss das Bundesverwaltungsgericht nun eine neue Entscheidung treffen. Diese wartet der Rechnungshof ab.

Ebenfalls gemeldet hat der Rechnungshof zwei mögliche Ungereimtheiten in der Bilanz der FPÖ für das Jahr 2020. Auch hier geht es um unzulässige Spenden: Demnach hat der Freiheitliche Landtagsklub Oberösterreich Facebookwerbung für Klubobmann Herwig Mahr bezahlt, die teilweise allerdings keine Information über die Tätigkeit des Landtagsklubs enthalten haben. Daher wären die Kosten aus Sicht des Rechnungshofs von der Partei zu tragen gewesen. Im zweiten Fall geht es um die Zeitschrift "OÖ Informiert" des "Freiheitlichen Bildungswerks" in Oberösterreich. Weil diese Zeitung zwar für die Partei werbe, aber vom Bildungswerk bezahlt werde, vermutet der Rechnungshof auch hier eine unzulässige Spende. (APA)