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Wahl der Rechtsform und ihre Folgen

Die Rechtsform definiert die Strukturmerkmale des Unternehmens, bestimmt die gesetzlichen Rahmenbedingungen, regelt das Gesellschafterverhältnis und sorgt für Sicherheit im Rechtsverkehr.
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Rechtsanwalt Rainer Kappacher erklärt, dass es für jede unternehmerische Tätigkeit die geeignete Rechtsform gibt.

Welche Unternehmensformen stehen in Österreich zur Verfügung?

Rainer Kappacher: Ein Unternehmen kann als Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR), Personengesellschaft (OG, KG) oder Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) geführt werden.

Was ist eine GesbR?

Kappacher: Die GesbR ist ein Zusammenschluss mindestens zweier Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Für die Gründung empfiehlt es sich, einen schriftlichen Vertrag zu errichten. Eine Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch ist nicht notwendig.

Welche Vorteile bietet ein Einzelunternehmen?

Kappacher: Der Vorteil besteht darin, dass der Unternehmer sein Unternehmen alleine führt und somit keine gemeinsame Entscheidungsfindung mit anderen Personen notwendig ist. Die Gründung ist unkompliziert.

Gibt es neben den von Ihnen genannten Vorteilen auch Nachteile?

Kappacher: Der größte Nachteil liegt in der persönlichen Haftung des Unternehmers. Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen.

Welche Besonderheiten sind bei Personengesellschaften (OG, KG) zu beachten?

Kappacher: Notwendig ist ein Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens zwei Gesellschaftern und die Eintragung im Firmenbuch. Die Gesellschafter einer OG haften persönlich mit ihrem gesamten Vermögen. Bei der KG haftet lediglich der Komplementär persönlich mit seinem gesamten Vermögen, der Kommanditist nur mit seiner Einlage. Ab einem Jahresumsatz von einer Million Euro oder in zwei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren über 700.000 Euro sieht das Gesetz eine doppelte Buchführung vor.

Welche Nachteile/Vorteile bieten Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) im Vergleich zu einem Einzelunternehmen?

Kappacher: Bei der GmbH und der AG sind zwingend Organe (Geschäftsführer, Generalversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand) für das operative Geschäft und dessen Kontrolle vorgesehen. Bei Kapitalgesellschaften ist die doppelte Buchhaltung vorgeschrieben, sodass die Hinzuziehung eines Steuerberaters notwendig ist. Von Vorteil ist die beschränkte Haftung der Gesellschafter.

Kontakt:

Dr. Rainer Kappacher MBL LL.M.

Experte für Unternehmensrecht

Kanzlei Weiskopf/ Kappacher/Kössler

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