Coronavirus

Keine Quarantäne mehr nötig: Neue Corona-Regeln seit heute in Kraft

Wer sich mit Corona infiziert hat und sich nicht krank fühlt, kann arbeiten gehen. Allerdings muss dann eine FFP2-Maske getragen werden.
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Wer sich mit Corona infiziert, muss nicht mehr in Isolation. Die telefonische Krankschreibung gilt nur für Covid-Kranke. Die Ärztekammer fordert eine Ausweitung auch auf asymptomatische Corona-Fälle.

Innsbruck, Wien – Die Quarantäne-Pflicht für Corona-Infizierte ist seit heute Geschichte. Wer sich krank fühlt, lässt sich krankschreiben und bleibt zu Hause. Alle anderen, die zwar infiziert, aber symptomlos sind, können das Haus verlassen und auch arbeiten gehen. Allerdings müssen sie draußen und auch bei der Arbeit eine FFP2-Maske tragen. Keine Maske ist nötig, wenn man sich im Freien bewegt und in zwei Metern Abstand keine anderen Personen unterwegs sind.

Die wiederbelebte telefonische Krankschreibung gilt aber nur für Corona-Kranke und nicht für andere Krankheiten. In der früheren Variante während der Pandemie war die telefonische Krankschreibung auch für alle anderen Krankheiten möglich. Nunmehr muss man für einen Krankenstand grundsätzlich wieder zum Arzt gehen – außer man fühlt sich krank und hat (mutmaßlich) Corona.

Wer Symptome hat, muss sich krankschreiben lassen

Zu beachten ist laut Gesundheitsministerium, dass man sich mit dem Ende der Quarantäne und dem folglichen Wegfall der Absonderungsbescheide ab heute aktiv krankschreiben lassen muss, wenn man Corona hat. Bisher war es ja so, dass man bei einem positiven Corona-Test einen Absonderungsbescheid bekam, mit dem man automatisch krankgeschrieben war. Nunmehr muss man selbst aktiv werden und zum Arzt gehen oder eben zum Telefon greifen, um einen Krankenstand antreten zu können.

Die Ärztekammer hätte unterdessen gerne die Möglichkeit, auch Corona-Infizierte ohne Symptome krankzuschreiben. „Wir fordern eine Krankschreibung unter der Diagnose Covid, die derzeit nicht möglich ist. Dann kann man die symptomatischen wie auch die asymptomatischen Patienten in den Krankenstand schicken“, meinte Ärzte-Präsident Johannes Steinhart im Kurier. Steinhart denkt dabei etwa an vulnerable Gruppen: „Risikopatienten gehören nicht schnell wieder in die Arbeit, sondern möglichst schnell behandelt. Zudem wollen wir nicht, dass sich Asymptomatische durch diese Aufhebung der Quarantäne dazu gedrängt fühlen, vorzeitig an den Arbeitsplatz zurückzukehren.“

Aus dem Gesundheitsministerium hieß es dazu, dass eine Krankschreibung eben dann erfolge, wenn man nicht arbeitsfähig sei.

Eltern von infizierten Kindern dürften daheim bleiben

Einige Einschränkungen bleiben trotz Quarantäne-Aus weiter bestehen. Für Krankenanstalten ebenso wie für Pflege-, Behinderten- und Kuranstalten, Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und für Horte gibt es Betretungsverbote. Allerdings dürfen Mitarbeiter diese Arbeitsorte betreten, klarerweise mit Maske, wenn sie infiziert sind.

Weil Corona-positive Kinder Kindergarten und Volksschule nicht besuchen dürfen, dürfen berufstätige Eltern daheim bleiben, um ihre Kinder zu betreuen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung und Fortzahlung des Entgelts. Die Dauer dieser Dienstfreistellung beträgt höchstens eine Woche und steht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern pro Anlassfall zu, hieß es kürzlich in Ö1. Rechtliche Basis seien dabei jene Bestimmungen im Angestelltengesetz und im bürgerlichen Gesetzbuch, die auch unabhängig von Corona gelten: Demnach gibt es einen Anspruch auf Freistellung, wenn man ohne Verschulden aus wichtigen persönlichen Gründen vorübergehend nicht arbeiten kann.

Das trifft auf jeden Anlassfall zu. Muss das Kind ein paar Wochen später erneut zu Hause bleiben, besteht laut Arbeitsministerium also ein neuerlicher Anspruch. Voraussetzung ist allerdings, dass die Betreuung durch die Eltern unbedingt erforderlich ist, etwa weil sonst keine anderen zumutbaren Betreuungsmöglichkeiten zu finden waren.

Risikogruppen-Verordnung gilt wieder, Contact Tracing eingestellt

Seit heute gilt auch wieder die Risikogruppen-Verordnung. So können Personen freigestellt werden, die trotz Impfung schwere Verläufe zu befürchten haben oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Den Arbeitgebern werden die Kosten voll ersetzt. Die Regel ist vorerst bis Ende Oktober befristet.

Mit dem Ende der Corona-Quarantäne wird auch das Contact Tracing eingestellt. Da es ab heute für Kontaktpersonen positiv Getesteter keine Verkehrsbeschränkungen mehr gibt, ist auch ein Kontaktpersonenmanagement nicht mehr nötig, erläuterte das Gesundheitsministerium. Im Büro von Ressortchef Johannes Rauch (Grüne) wurde auch auf den neuen Variantenmanagementplan verwiesen. Der sieht für die aktuellen Virusvarianten kein Kontaktpersonenmanagement vor. Käme man wieder in eine höhere Stufe mit Absonderung Infizierter, müsste man das Contract Tracing wieder aufnehmen, hieß es. (sas, APA)