21-Jähriger vor Gericht: Falscher Fuffziger für Blüten verurteilt
Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein, könnte als Sprichwort für einen Prozess wegen versuchter Falschgeldweitergabe stehen. Hintergrund war die Unachtsamkeit eines 21-Jährigen. Dieser hatte sich einen 50-Euro-Schein unterjubeln lassen, der nicht einmal eine argwöhnische Fälschung war. War der Geldschein doch lesbar als „Moviemoney“ gekennzeichnet. Mit Requisitengeld in der Geldtasche wollte der 21-Jährige den Schaden dann möglichst schnell abwälzen. An der Straßenkasse eines Schnellimbissladens hoffte der Tiroler auf sein Glück. Der dortigen Kassierin fiel das Falschgeld jedoch sofort auf und sie ließ sich auch nicht mit Geschichten abspeisen. Da der Tiroler zur vorsätzlichen Weitergabe des Scheins nicht geständig war, ergingen rechtskräftig 2520 Euro Geldstrafe, gut 50 Fünfziger also.
Weil er allzu heftig als Beschützer einer Frau aufgetreten war, kassierte ein amtsbekannter Russischstämmiger fünf Monate unbedingte Haft. Der Verurteilte hatte seinen Kontrahenten durchaus nachvollziehbar durch Drohungen „in Furcht und Unruhe“ versetzt. (fell)