Tirol

Prozess in Innsbruck: Doppelter Schuldspruch für OStA-Leiter

Oberstaatsanwalt Johann Fuchs am Mittwoch.
© EXPA/JOHANN GRODER

Johann Fuchs, oberster Ankläger Wiens, wegen Falschaussage und Verletzung des Amtsgeheimnisses zu 72.000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck, Wien – Die Aufarbeitung der Ibiza-Affäre führt zu ersten Verurteilungen. Mit Johann Fuchs, dem leitenden Oberstaatsanwalt des Sprengels Wien (ihm unterstehen 250 Staatsanwälte), traf es gestern am Innsbrucker Landesgericht (LG) einen der höchsten Justiz-Vertreter. Auch ihm wurden Handy-Auswertungen im Zuge des Skandals zum Verhängnis – diesmal betraf es das Handy des suspendierten Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek.

Um Befangenheiten zu vermeiden, wurde die Causa an die Innsbrucker Staatsanwaltschaft abgetreten. Staatsanwalt Andreas Leo hatte darauf eine Anklage mit zwei Themenkomplexen verfasst. Einmal ging es um den Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses. Wurden doch auf dem Handy Pilnaceks Aktendokumente zu Ermittlungen gegen eine Journalistin durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft gefunden, die laut Leo vom Oberstaatsanwalt kommen mussten. Und dies, obwohl zum Versendezeitpunkt im Dezember 2020 Pilnacek dafür schon ministeriell die Zuständigkeit entzogen worden war.

Falsche Beweisaussage im U-Ausschuss

Der zweite Anklagepunkt drehte sich um den Vorwurf falscher Beweisaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss. Dort soll Fuchs als Auskunftsperson falsch ausgesagt haben – und zwar zur Innehabung eines Mails von Pilnacek, welches dem Ausschuss nicht vorgelegt worden war. Verteidiger Martin Riedl argumentierte, dass es keinerlei forensischen Beweis gebe, dass das Mail mit den Aktenteilen überhaupt von Fuchs an Pilnacek geschickt worden sei. Und sogar wenn es so wäre, hätte es keinerlei rechtliche Relevanz – schließlich seien weder die Entscheidungsfindung der Justiz, noch die Persönlichkeitsrechte der Journalistin beeinträchtigt worden. Dies habe schon das LG Wien beim rechtskräftigen Freispruch von Pilnacek in dieser Causa so festgestellt. Und im Zuge des U-Ausschusses habe sich sein Mandant unter dem Druck von Vorwürfen gegen seine Person in einer Art Aussagenotstand befunden, um sich nicht zu belasten.

Christian Pilnacek tritt in den Gerichtssaal.
© Axel Springer

Fuchs soll Akten weitergegeben haben

Staatsanwalt Leo konterte unter dem Eindruck akribischer Ermittlungen: „An diesem Tag gibt es ein Zeitfenster von fünfeinhalb Stunden zwischen der Aktenvorlage und dem Eingang des Mails bei Pilnacek. Eine Sekretärin, ein Pilnacek nicht nahestehender Ankläger und Sie waren die einzigen in Frage kommenden Personen. 760 Kontakte zu Ihnen scheinen bei Pilnacek auf.“ Nach betont sachlicher Verhandlungsführung ließ auch das Urteil von Richterin Andrea Steffan an Klarheit nichts vermissen: Schuldspruch in beiden Anklagepunkten und eine unbedingte Geldstrafe von 72.000 Euro.

📽️​ Video | OStA-Leiter Fuchs verurteilt:

Laut Richterin Steffan hätten alle Indizien dafür gesprochen, dass das Mail an Pilnacek allein von Fuchs gekommen war. Verräterisch auch eine Nachricht von Pilnacek an eine andere Redakteurin. Diese sollte die Ermittlungen gegen ihre Kollegin nicht veröffentlichen, da bei der OStA sonst klar sei, „wer geleakt habe“. Zusätzlich sei durch die Weiterleitung des Akts an den einstigen Chef „das öffentliche Interesse an einer unbefangenen Entscheidungsfindung“ und auch die verfolgte Journalistin selbst in ihren Persönlichkeitsrechten zumindest abstrakt verletzt worden. „Dringt die Anzeige nach außen, kann dies zu Stigmatisierung führen“, so Steffan.

Klare Worte auch zum U-Ausschuss. „Die Verordnung des Nationalrats ist klar. Es ist alles vorzulegen, was zur Aufklärung auch nur abstrakt geeignet ist. Einen Aussagenotstand gibt es da nicht. Sie waren beim Thema zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung nämlich nicht Beschuldigter, sondern Auskunftsperson. Eine Rechtfertigung zu Falschaussagen gibt es da nicht, sonst muss man sich wegen drohender Selbstbelastung entschlagen.“ Fuchs erhob sofort volle Berufung und verließ geknickt den Saal.

Für Sie im Bezirk Innsbruck unterwegs:

Michael Domanig

Michael Domanig

+4350403 2561

Verena Langegger

Verena Langegger

+4350403 2162

Renate Perktold

Renate Perktold

+4350403 3302