Österreich

Ab neuem Schuljahr uneingeschränkte Schulpflicht für ukrainische Kinder

Ab Herbst sollen alle ukrainischen Kinder und Jugendlichen sofort in die Klassen kommen.
© APA/Gentsch

Die Schulpflicht trifft ab Herbst etwa 11.000 ukrainische Kinder und Jugendliche. Andere Maßnahmen werden verlängert. Muttersprachliche Angebote sollen ausgebaut werden.

Wien, Kiew, Moskau – Ab dem neuen Schuljahr wird die Schulpflicht auch uneingeschränkt für ukrainische Kinder gelten. Zuletzt waren 11.000 ukrainische Kinder und Jugendliche im österreichischen Schulsystem – mit dieser Zahl wird auch zu Beginn des neuen Schuljahrs gerechnet. Gleichzeitig bereite man sich darauf vor, bis zu 50.000 Schülerinnen und Schüler integrieren zu müssen, so Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) bei einer Pressekonferenz am Donnerstag.

📽️​ Video | Integration ukrainischer Kinder

Im vergangenen Schuljahr habe man die Schulpflicht-Bestimmungen sehr flexibel gehandhabt, betonte der Minister. Viele vor allem später gekommene Kinder und Jugendliche hätten über Distance Learning noch Angebote aus der Ukraine angenommen, wo das Schuljahr bereits Anfang Juni endete. Diese werden von dortiger Seite nun aber zurückgefahren. Kinder, die etwa erst im Mai gekommen seien, wären zu kurz da gewesen, um einen Abschluss in Österreich machen zu können – daher habe man geschaut, dass sie ein ukrainisches Zeugnis erlangen können.

Personal aus Ukraine als Assistenzkräfte

Nun sollen alle Kinder und Jugendlichen sofort in die Klassen kommen. In unterrichtsfreien Zeiten dürfen ukrainische Schüler aber weiter schulische Infrastruktur nutzen, um etwaigem Online-Unterricht aus der Ukraine zu folgen. Gleichzeitig will man den muttersprachlichen Unterricht ausbauen – etwa durch Freigegenstände. Nach wie vor soll über Sonderverträge auch Personal aus der Ukraine als Assistenzkräfte angestellt werden, um die heimischen Lehrkräfte beim Unterricht zu unterstützen. Das gilt nicht nur für Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch etwa für Psychologinnen und Psychologen.

Insgesamt hätten sich die im Lauf des vergangenen Schuljahrs getroffenen Maßnahmen bewährt und sollen nun verlängert werden, betonte Polaschek. Insgesamt habe man für ukrainische Schülerinnen und Schüler 211 Deutschförderklassen eingerichtet – wo es sinnvoll sei, könnten weitere dazukommen. Nach Ende der Schulpflicht werden weiter für Jugendliche, die für den Einstieg in ein Gymnasium oder eine BMHS bzw. in einen Beruf ihre Deutschkenntnisse verbessern wollen, „Übergangslehrgänge" angeboten. Hier habe es etwa aus Wien Rückmeldungen gegeben, dass dies verstärkt in Anspruch genommen werden wird.

Zusätzliche Räumlichkeiten in der Nähe der Schule

An Bundesschulen, an denen es zu wenig Platz gibt, werden sogenannte „dislozierte Klassenzentren" eingerichtet – also zusätzliche Räumlichkeiten in der Nähe angemietet, in die einige Klassen verlegt werden (wie derzeit etwa bei Umbauten üblich). Das sollen aber nicht nur Deutschklassen oder Übergangslehrgänge mit Ukrainern sein, sondern eine Mischung mit ordentlichen Klassen.

Prognosen, wie viele Kinder und Jugendliche tatsächlich noch nach Österreich kommen, seien nicht möglich, so Polaschek. Die mögliche Zahl von 50.000 beruhe auf Hochrechnungen aus früheren Erfahrungen. Man werde aber jedenfalls wenn nötig zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.

Die Grüne Bildungssprecherin Sibylle Hamann machte auf den Unterschied zwischen der derzeitigen Flüchtlingsbewegung und jener aus dem Jahr 2015 aufmerksam: Die vor sieben Jahren angekommenen Flüchtlinge aus Syrien hätten mit ihrem Land "abgeschlossen" - dies gelte für die Ukrainerinnen und Ukrainer, die oft noch Väter oder Brüder im Krieg haben, nicht. Umso wichtiger seien daher muttersprachliche Zusatzangebote, damit auch weiter Prüfungen im Heimatland abgelegt werden können.

Im Hochschulbereich werden ukrainische Studierende auch im Wintersemester von den Studiengebühren befreit. Nach wie vor offen stehen ihnen die neu geschaffenen Ernst-Mach-Stipendien, die mit 715 Euro pro Monat dotiert sind. (APA)

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