Teuerung

Klimabonus wird auch an kürzlich Verstorbene ausgezahlt

Die Auszahlung des Klimabonus treibt mitunter kuriose Blüten.
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Tausende kürzlich verstorbene Menschen bekommen dieser Tage noch den Klimabonus ausbezahlt. Das Ministerium sagt, es könne das Geld aus rechtlichen Gründen nicht zurücknehmen.

Wien – Die Auszahlung des Klimabonus treibt mitunter seltsame Blüten. Während viele Menschen noch auf die Überweisung aus dem Finanzministerium warten, berichten andere über kuriose Mehrzahlungen. So geschehen zum Beispiel bei einem Fall, von dem die Tageszeitung Die Presse jetzt berichtet: Dort hatte ein Mann nicht nur die eigenen ihm zustehenden 500 Euro erhalten. Auch an seine kürzlich verstorbene Mutter wurde ausbezahlt. Pflichtschuldig meldete der Erbe das vermeintlich zu Unrecht erhaltene Geld. Doch der Staat nimmt das Geld nicht zurück: aus rechtlichen Gründen, wie es heißt. Jetzt wandern die 500 Euro in die Erbmasse.

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Es handelt sich um keinen Einzelfall, wie die Presse schreibt. Weil bis zur Todesmeldung an die Behörden oft Wochen vergehen, bleiben gerade verstorbene Menschen auch in den Personenstandsregistern der Behörden sichtbar. Darum erhalten derzeit Tausende den Klimabonus, die bereits verstorben sind.

In den vergangenen Wochen gab es immer wieder Diskussionen über den Klimabonus. Zuletzt trat ÖVP-Generalsekretärin Laura Sachslehner zurück, weil sie – wie auch der Tiroler ÖVP-Chef Anton Mattle – forderte, dass Asylwerber keinen Klimabonus ausbezahlt bekommen. Obwohl ÖVP und Grüne die Regelung im vergangenen Jahr gemeinsam beschlossen haben. Aktuell ist auch eine Diskussion darüber entbrannt, warum Gefängnisinsassen den Klimabonus erhalten. Den Bonus bekommen sie in Form von Gutscheinen, den sie im Gefängnisshop einlösen können. (TT.com)

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