Ermittlungen gegen ÖVP-Mandatarin Steinacker eingestellt
„Mangels Nachweisbarkeit der objektiven und subjektiven Tatseite", wie der ÖVP-Parlamentsklub am Mittwoch bekannt gab. Die WKStA hatte wegen Verdacht der Untreue ermittelt.
Wien – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat die Ermittlungen gegen ÖVP-Nationalratsabgeordnete und Justizsprecherin Michaela Steinacker wegen des Verdachts der Untreue eingestellt – und zwar „mangels Nachweisbarkeit der objektiven und subjektiven Tatseite", wie der ÖVP-Parlamentsklub am Mittwoch bekannt gab.
Die WKStA hatte im Mai 2021 um Aufhebung der Immunität Steinackers ersucht. Im damaligen Ersuchen der Ermittler hieß es, gegen sie und andere Personen liege ein Anfangsverdacht der Untreue und Vorteilsannahme vor. Steinacker soll als „Generalbevollmächtigte" der Raiffeisen evolution project development GmbH im vollen Wissen unverhältnismäßig entlohnt worden sein, hieß es damals.
Die ÖVP wies diese Vorwürfe bereits damals strikt zurück. Steinacker selbst begrüßte die Auslieferung (die im Juli 2021 erfolgte), da sie sich „nichts zu Schulden habe kommen lassen", wie sie im Anfang Juli des Vorjahres erklärte. (APA)