ÖVP-U-Ausschuss

Neuer Anlauf: U-Ausschuss lässt bei Schmid nicht locker

Thomas Schmid hat seinen Wohnsitz in die Niederlande verlegt. Für den Untersuchungsausschuss war er bisher nicht greifbar.
© APA/Punz

Von Wolfgang Sablatnig

Wien – Leider nein, hatte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) beschieden. Es sei nicht möglich, den früheren Staatsholding-Chef Thomas Schmid dem U-Ausschuss durch die Polizei vorführen zu lassen. Denn Schmid habe eine Ladung vor das Gremium nicht in aller Form erhalten.

Parlament und U-Ausschuss lassen aber nicht locker. Vergangene Woche hat der Ausschuss auch mit Unterstützung der ÖVP die Ladung Schmids erneuert. Und ein weiteres Mal haben sich die Abgeordneten an die Polizei gewandt – in diesem Fall an die Landespolizeidirektion Wien. Dort ist das Ersuchen auf Vorführung auch eingegangen, bestätigte ein Sprecher der TT. Die weitere Vorgangsweise werde geprüft.

Die Ladung Schmids ist deshalb kompliziert, weil der gebürtige Tiroler seinen Wohnsitz in die Niederlande verlegt hat. Auch bei der ÖVP ist er längst nicht mehr gern gesehen, haben doch seine Chats die türkise Dämmerung eingeleitet.

Unterstützung bekommt der Ausschuss durch eine Expertise des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienstes im Parlament. Die Juristen des Hohen Hauses schreiben dort, dass eine Vorführung sehr wohl möglich sei. Denn Schmid habe selber in einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gesagt, dass er die Ladung bekommen habe.

Die Parlamentsjuristen schreiben aber auch, dass eine Vorführung nicht mit einer längeren Anhaltung verbunden sein dürfe. Sprich: Die Vorführung durch die Polizei sei „nur möglich, wenn sich die Auskunftsperson in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Sitzungstermin in Österreich aufhält“.

Verwandte Themen