Von Umbuchung bis Entschädigung: Diese Rechte haben Flugreisende bei Streiks
Immer wieder kommt es vor, dass die Angestellten von Fluggesellschaften streiken und zahlreiche Verbindungen ausfallen. Für Reisende ist das in erster Linie ärgerlich, aber auch mit vielen Fragen verbunden. ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner verrät, was Betroffene wissen sollten und tun können.
Innsbruck – Der Flug ist gebucht, das Hotel reserviert und der Strand wartet schon. Wenige Tage vor Abreise wird verkündet, dass die Belegschaft der Fluglinie in den Streik tritt und der Transport ans Reiseziel wackelt. Das ist in erster Linie ärgerlich – vor allem aber sorgt es bei vielen Betroffenen für einige Fragezeichen.
Muss man den Flug nun selbst umbuchen? Bekommt man eine Entschädigung oder schaut man durch die Finger? ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner klärt auf und verrät, was im Falle eines Streiks zu tun ist.
⬇️ Diese Rechte hat man als Flugreisender ⬇️