Innsbruck

Innsbruck schöpft Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe voll aus

BM Georg Willi erhofft sich mehr Wohnungen auf dem Markt durch die Leerstandsabgabe.
© Falk

Innsbruck – Am 1. Jänner 2023 tritt das neue Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz in Kraft. Gleichzeitig wird die Höhe der bestehenden Freizeitwohnsitzabgabe an die neuen Sätze angepasst sowie die Höhe der Leerstandsabgabe festgelegt. In beiden Fällen kommen in Innsbruck die möglichen Höchstsätze zum Tragen. Dafür sprach sich der Stadtsenat in seiner Sitzung am Mittwoch mehrheitlich aus. Der Gemeinderat muss dem Beschluss noch zustimmen.

„Bei der Festlegung der Freizeitwohnsitz- sowie der Leerstandsabgabe ist nach der neuen Gesetzeslage zwingend nur noch auf den Verkehrswert der Liegenschaften in der Gemeinde Bedacht zu nehmen“, erklärt Bürgermeister Georg Willi.

Ab 1. Jänner 2023 werden Wohnungen, die über einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr nicht aktiv bewohnt sind, mit einer Abgabe belegt. Das soll den spekulativen Leerstand beseitigen und Wohnungen auf den Markt bringen. (TT)