Gerichtssplitter

Angeblicher Hitlergruß: Anklägerin plädierte für Freispruch

Richter Norbert Hofer saß dem Schwurgericht vor.
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So schnell kann’s gehen. Nach Streitigkeiten mit einem degradierten Mitarbeiter im Juli fand sich gestern ein 31-jähriger Teamleiter am Landesgericht vor dem Schwurgericht wieder. Grund: Nachdem der Chef aufgrund des Zwists sogar die Polizei in die Firma rufen musste, hatte der einvernommene Mitarbeiter gegenüber den Beamten auch ausgesagt, dass der Teamleiter im Sommer zuvor den Hitler-Gruß vor ihm ausgeführt habe. Ob letztlich mit Kalkül oder nicht: Der Mitarbeiter wusste offenbar um die Vergangenheit des Teamleiters, an deren Ende im Jahr 2020 eine Verurteilung wegen NS-Wiederbetätigung stand – ein Jahr Haft waren dazu noch offen.

Die Geschworenen hörten zum Vorwurf gestern jedoch mehr Widersprüchliches als Konkretes. Schwurgerichtsvorsitzender Norbert Hofer forderte den Belastungszeugen darauf auf, den angezeigten Gruß vorzuzeigen – und erntete ein kurzes Hochzucken des rechten Arms. Darauf relativierte auch Staatsanwältin Veronika Breithuber den Tatvorwurf ganz im Sinne des Objektivitätsgebots: „Staatsanwälte müssen bei Verdacht anklagen, aber eine Anklage nicht auf Biegen und Brechen durchbringen. Und hier kann im Zweifel nicht nachvollzogen werden, was sich damals tatsächlich abgespielt hat.“ Auch die Geschworenen sahen es so: Nach kurzer Zeit erging ein einstimmiger Freispruch.

Nachbarn und Sozialreferat sollen eine Deutsche hinters Licht geführt haben. So war die im April an Corona erkrankte Frau trotz Absonderungsbescheids seelenruhig weiter mit dem Hund spazieren gegangen und hatte bei Gesprächen erzählt, dass sie wegen des Hunds eine Ausgangs-Sondergenehmigung hätte. Dies bestritt gestern im Prozess der zuständige BH-Mitarbeiter vehement. Wegen des weiter angeklagten Sozialbetrugs wurde vertagt. (fell)