Keine Fragen beantwortet

U-Ausschuss wurde zur Farce: Schmid schwieg, nun drohen Beugestrafen

Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid beim seinem Eintreffen im Camineum der Nationalbibliothek in Wien, wo die Befragungen im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss stattfinden.
© APA/Fohringer

Paukenschlag gleich zu Befragungsbeginn von Thomas Schmid im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss: Der ehemalige ÖBAG-Chef sagte trotz seines Geständnisses bei der WKStA nicht aus Für jede verweigerte Antwort stellte U-Ausschuss-Vorsitzende Bures (SPÖ) einen Antrag auf Beugestrafe. Unterdessen könnte der Ausschuss wegen Schmid doch noch verlängert werden.

Wien – Der mit viel Spannung erwartete Auftritt von Thomas Schmid im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss ist am Donnerstag anders als erwartet verlaufen. Der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium und Ex-ÖBAG-Chef kam zwar, entschlug sich aber unter Hinweis auf das gegen ihn laufende Strafverfahren bei jeder Frage der Aussage. Ihm drohen deshalb Beugestrafen - und der Ausschuss dürfte deshalb verlängert werden. Zudem wurde einstimmig eine neuerliche Ladung Schmids beschlossen.

Schmid gilt als zentrale Figur diverser Affären, großteils ausgelöst durch seine von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sichergestellten Chats. Unter anderem belastete er vor der WKStA Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz und Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (beide ÖVP).

📽 Video | Thomas Schmid verweigert Aussage

Gleich zu Beginn seiner Aussage kündigte Schmid aber an, dem Ausschuss keine einzige Frage zu beantworten. Dazu verwies er darauf, dass seine Aussage vor der WKStA noch nicht abgeschlossen sei. Zur Stützung seiner Argumentation führte er eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) an. Im Unterschied zur Strafprozessordnung sei das Entschlagungsrecht in der Verfahrensordnung des Ausschusses weitergehend. Während man sich im Strafverfahren nur dann entschlagen dürfe, wenn man sich über die bisherige Aussage hinaus belasten würde, gebe es diese Einschränkung im Ausschuss nicht.

Darüber hinaus ließ er in einem von seinem Anwalt verbreiteten Statement festhalten, mit der Staatsanwaltschaft weiter zu kooperieren und "die an der Erforschung der materiellen Wahrheit orientierte Ermittlungsarbeit der WKStA zu unterstützen, so dass die weitere staatsanwaltliche Verfolgung von der Öffentlichkeit derzeit nicht bekannten Ermittlungsansätzen nicht desavouiert und unterlaufen werden kann".

Die Vorsitzende und Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) ließ Schmids Schweigen in Abstimmung mit dem Verfahrensrichter nicht gelten und quittierte seine Aussageverweigerung mit der Ankündigung von Beugestrafenanträgen an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Schmid zeigte sich davon unbeeindruckt und blieb seiner Linie treu.

Schmid: Aussage vor WKStA noch nicht abgeschlossen

Die Fraktionen hatten sich von Schmids Auftritt viel erwartet, handelt es sich bei ihm doch um die zentrale Figur diverser Affären, großteils ausgelöst durch seine von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sichergestellten Chats. Gleich zu Beginn machte Schmid aber klar, dass er sämtliche Aussagen verweigern will.

Er rechtfertigte dies damit, dass seine Aussage vor der WKStA noch nicht abgeschlossen sei. Daher wolle er auch keinerlei Fragen beantworten, weil alle Themen mit dem Strafverfahren zu tun hätten. Sollte der U-Ausschuss anderer Meinung sein, müssten das die Gerichte klären. Schmid untermauerte dies mit rechtlichen Erwägungen.

Ich sehe nicht, dass Sie sich durch eine neuerliche Aussage, wo Sie bereits geständig waren, einer weiteren Strafverfolgung aussetzen.
Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl

In einem über seinen Anwalt verbreiteten Statement hielt Schmid fest, "die an der Erforschung der materiellen Wahrheit orientierte Ermittlungsarbeit der WKStA zu unterstützen, so dass die weitere staatsanwaltliche Verfolgung von der Öffentlichkeit derzeit nicht bekannten Ermittlungsansätzen nicht desavouiert und unterlaufen werden kann". Offenbar in Richtung ÖVP meinte er: "Dem Ansinnen einzelner parteilich agierender Mitglieder des Untersuchungsausschusses, durch Nebelgranaten eine objektive Wahrheitsfindung zu torpedieren und - einzigartig in der zweiten Republik einen Konsultationsmechanismus zum Schutz der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsarbeit abzulehnen -, wird damit in der rechtsstaatlich gebotenen Weise entgegengetreten."

📽 Video | Kinderreime und Aussageverweigerung von Schmid im U-Ausschuss

Nach einer kurzen "Stehung" gleich zu Beginn erklärte die Vorsitzende Bures, dass man mit der Befragung dennoch fortfahren wolle, jede Frage aber einer Einzelfallprüfung unterzogen werde. Wie Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl danach ausführte, sei er nämlich der Ansicht, dass bei jenen Fakten, die das Justizministerium als zulässig erklärt habe, bereits eine abschließende Beurteilung der Ermittlungen erfolgt sei. "Ich sehe nicht, dass Sie sich durch eine neuerliche Aussage, wo sie bereits geständig waren, einer weiteren Strafverfolgung aussetzen."

Ein Antrag auf Beugestrafe nach dem anderen

Schmid blieb jedoch dabei: "Ich bin in mehreren Verfahren Beschuldigter, die Themenblöcke hängen zusammen, und die Einvernahme bei der WKStA ist noch nicht abgeschlossen." Die Abgeordneten setzten allerdings mit ihren Fragen fort, womit das fragwürdige Schauspiel weiter lief und Schmid eine Beugestrafe nach der anderen angedroht wurde. Nach einer gewissen Zeit spielte sich eine gewisse Routine ein. Einzig als die ÖVP an der Reihe war, wurde der übliche Entschlagungs- und Beugestrafe-Rhythmus unterbrochen.

Fraktionsführer Andreas Hanger versuchte es nämlich mit Fragen, die außerhalb des von der WKStA vorgelegten Themenkatalogs lagen, blitzte damit aber beim Verfahrensrichter ab. Hanger begnügte sich dann damit, darauf hinzuweisen, dass Schmid heute unter Wahrheitspflicht im Gegensatz zu seinen Aussagen bei der WKStA nichts sagen wollte.

Ausschuss dürfte verlängert werden

Der Ausschuss selbst dürfte nun aber verlängert werden. NEOS-Fraktionsvorsitzende Stephanie Krisper rückte nämlich angesichts der Schmid-Befragung davon ab, den Ausschuss nicht über den 7. Dezember hinaus verlängern zu wollen. Zunächst müsse die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Beugestrafen abgewartet werden - anschließend könne man den Ausschuss gegebenenfalls um einen Befragungstag verlängern, um Schmid erneut zu laden.

Für SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer ist das praktisch fix - denn bis zum 7. Dezember werde das Gericht noch nicht rechtskräftig entschieden haben. Sei der Ausschuss bis dahin beendet, müsse es das Verfahren einstellen. Eine Beugestrafe kann nur beantragt werden, wenn die Auskunftsperson noch "gebeugt", also zur Aussage angehalten werden kann. Ohne Ausschuss ist das nicht möglich.

Sein FPÖ-Pendant Christian Hafenecker bezeichnete den heutigen Tag als "Farce". "Wenn man mit dem U-Ausschuss solche Spielchen spielen kann, sieht man, wie weit es mit der Demokratie in Österreich gekommen ist." Er werde sich dafür einsetzen, dass Schmid der angestrebte Kronzeugenstatus im Strafverfahren verweigert wird.

Am Nachmittag war noch die ehemalige Kabinettschefin von Ex-Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ), Nicole Bayer, als Auskunftsperson geladen. Im Gegensatz zu Schmid beantwortete sie zwar Fragen - viel zum Untersuchungsgegenstand beizutragen hatte sie aber nicht. Bayer war bis 2014 Kabinettschefin, dann bis Mitte 2019 Präsidialchefin im Kanzleramt und wurde dann nach unter Schwarz-Blau durchgeführten Umstrukturierungen in eine Stabsstelle versetzt, bevor sie 2020 karenziert wurde und nach Brüssel ging. Nach zwei Stunden war ihre Befragung zu Ende.

🔴 Das war der Live-Ticker zum U-Ausschuss

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