Erstes Urteil aufgehoben

Straches Prikraf-Prozess ging am Montag in zweite Runde

Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache (r.) vor Gericht.
© HELMUT FOHRINGER

Das Wiener OLG hatte Schuldsprüche gegen Strache und Grubmüller aufgehoben, weil entlastende Chats im Urteil nicht hinreichend gewürdigt wurden. Nun wird erneut verhandelt.

Wien – Der Prozess gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Zusammenhang mit der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) ist am Montag neu aufgerollt worden. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hatte Widersprüche im Ersturteil aufgezeigt, da entlastende Chats nicht hinreichend gewürdigt worden seien. Strache und der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, waren im August 2021 zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden.

Das vom OLG aufgehobene Ersturteil gegen Strache betrug konkret 15 Monate, Grubmüller erhielt zwölf Monate. In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen. Der Klinik-Betreiber hatte der Bundes-FPÖ insgesamt 12.000 Euro für einen – in der parlamentarischen Praxis eigentlich aussichtslosen Initiativantrag der damaligen Oppositionspartei – gespendet.

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OLG sieht offene Fragen

Das OLG Wien beanstandete etwa, dass sich im Akt sehr wohl Chats zwischen Strache und Grubmüller befinden, die für eine andere Beurteilung geeignet seien, trug die Richterin am Montag zu Beginn der Verhandlung aus dem Urteil vor. Zudem müsse Straches Einfluss als damaliger Oppositionspolitiker auf die Gesetzgebung geklärt werden und ob die zum Thema abgehaltene Pressekonferenz sowie die rechtliche Prüfung der Materie im Klub überhaupt mit heimlichem Agieren zusammenpassen.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zeigte sich zu Beginn des neuerlichen Verfahrens überzeugt davon, dass sich nach der Gesamtschau die den beiden Angeklagten vorgeworfenen Tatbestände bewahrheiten würden. Auch Einflussnahme auf den damaligen freiheitlichen Nationalratsabgeordneten und nunmehrigen Bundesrat Johannes Hübner wirft die Anklagebehörde Strache vor.

Angeklagte bleiben bei ihren Versionen

Zu Beginn der wieder aufgerollten Verhandlung wiederholten die beiden Angeklagten, was sie bereits im ersten Prozess beteuert hatten. Grubmüller, eigentlich ein SPÖ-Urgestein, habe die FPÖ unterstützt, da er von den anderen Parteien enttäuscht gewesen sei. Auch diverse Spendenforderungen etwa der ÖVP – unter anderem angeblich an das Alois-Mock-Institut – seien weit höher gewesen als die Zuwendung an die FPÖ.

In den laut OLG zu wenig beachteten Chats, aus denen die Richterin vorlas, ging es vorwiegend um Grubmüllers allgemeines Engagement im FPÖ-Wahlkampf ("Meine Partei ist die FPÖ"). Von dessen Spende habe er nichts gewusst, betonte der ehemalige FPÖ-Obmann Strache ein weiteres Mal vor Gericht. Er habe sich nie mit Spendenlisten auseinandergesetzt. Dass die Privatklinik Währing nicht in den Prikraf aufgenommen war, sei ein "exemplarisches Beispiel für Unrecht, Missstand und Freunderlwirtschaft" gewesen.

Als Zeugen sind am Montag die damalige blaue Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch sowie Hübner, der für seine Fraktion eine juristische Expertise zum Prikraf abgegeben hatte, geladen. Die Verhandlung ist für zwei Tage ausgeschrieben. Die Urteile sollen bereits am 24. November fallen. (APA)