Erste OGH-Urteile

„Unsportliche“ Klauseln von Fitnesscenter sind illegal

Sämtliche Pauschalen der Fitness-Kette „Clever fit“ sind rechtswidrig.
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Wien, Innsbruck – Die Arbeiterkammer (AK) ging gegen zahlreiche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen mehrerer großer Fitnesscenterketten gerichtlich vor. Nun gibt es die ersten Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) gegen die Fitnessstudiokette Clever fit. Sämtliche Zusatzkosten wie Verwaltungs-, Servicepauschale und Chipgebühr sind rechtswidrig und dürfen nicht mehr verlangt werden.

Hintergrund: Zu den Mitgliedsbeiträgen verrechnen Fitnesscenter ihren Kunden oft zusätzlich Entgelte. Die diversen Fitnessstudios sind kreativ in den Bezeichnungen für diese Zusatzkosten, etwa Verwaltungspauschale, Anmeldegebühr, Aktivierungsgebühr, Chipgebühr oder Hygienepauschale oder auch eine neu eingeführte Energiekostenpauschale: So kündigte die Fitnessstudiokette Clever fit per SMS oder E-Mail im September 2022 gegenüber den Kunden an, dass sie wegen der gestiegenen Preise eine „einmalige Energiekostenpauschale von 29,90 Euro“ verrechnen werde. Der OGH schiebt auch dieser Praxis nun einen Riegel vor.

Generell sind die Zusatzentgelte von Clever fit rechtswidrig, weil den Entgelten keine Gegenleistung oder kein besonderer Aufwand des Unternehmens gegenübersteht, so der OGH. Die AK hat die Fitnesscenterkette Clever fit bereits aufgefordert, die zu Unrecht kassierten Beträge zurückzuzahlen. Gegen andere große Fitnesscenterketten erwartet die AK demnächst weitere Urteile. (TT)