Energiekostenzuschuss 1 und 2

Milliardenhilfen wegen Energiekosten: So sollen die Betriebe 2023 entlastet werden

Symbolbild.
© Keystone

Wegen der gestiegenen Preise für Strom, Erdgas und Treibstoffe hat die Regierung beschlossen, den Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen zu verlängern und zu erweitern. Der Energiekostenzuschuss 1 gilt auch für das 4. Quartal 2022, Anträge sind noch bis Februar möglich. Der Energiekostenzuschuss 2 gilt für das ganze Jahr 2023 und wird deutlich mehr kosten.

Wien – Der deutsche "Doppel-Wumms" beim staatlichen Ausgleich der hohen Energiepreise beschert nun auch Österreichs Wirtschaft ein weiteres milliardenschweres Hilfspaket, das sich am Nachbarland orientiert.

Den Staatshaushalt wird dies mit einem mittleren bis hohen einstelligen Milliardenbetrag belasten, genaue Kosten lassen sich noch nicht beziffern, so Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP), der diesbezüglich auch einen Nachtragshaushalt nicht ausschließt.

📽️ Video | Energie-Effizienzgesetz kommt, Kostenzuschuss erweitert

Wie viel die Förderungen kosten werden, hänge von den Energiepreisen und der Höhe der Förderansuchen ab. Die Firmen sollen jedenfalls einen Teil der Hilfen noch im Jahr 2023 erhalten, erklärte Kocher heute vor Journalisten. Die Entlastung der Unternehmen sei nötig, damit ihnen kein Nachteil im internationalen Wettbewerb entsteht, betonte der Minister. Im Gegensatz zu Deutschland wird es in Österreich ein Antragsystem geben, die Regierung erhofft sich dadurch mehr Treffsicherheit.

Analog zum deutschen Modell ist für die Förderung eine Beschäftigungsgarantie bis 2024 vorgesehen, und auch bei den Boni und Dividenden habe man sich am nördlichen Nachbarn orientiert. Die Regierung werde "ein sehr genaues Auge" darauf werfen, dass die Unterstützungen nicht genutzt werden, um die Preise nach oben zu treiben, versicherte Kocher.

📽️ Video | Statement von Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP)

Verlängerung für Zuschuss 1, fünf Förderstufen bei Zuschuss 2

Konkret sieht das heute präsentierte Modell so aus: Der Energiekostenzuschuss 1 wird mit einer eigenen Antragsphase bis Ende des Jahres verlängert. Der Energiekostenzuschuss 2 gilt für das gesamte Jahr 2023. Pro Unternehmen können zwischen 3.000 und 150 Mio. Euro ausbezahlt werden - wobei die Höchststufe nur einem sehr kleinen Prozentsatz betreffen werde, schätzt die Regierung.

Insgesamt gibt es 5 Förderstufen. In den ersten zwei Stufen bis zu einer Fördersumme von 4 Mio. Euro ist kein Nachweis einer Mindest-Energieintensität notwendig. Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt und in der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht.

Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 Prozent des Anstiegs der Energiekosten gefördert werden. Gefördert werden in Stufe 1 Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl. Keine Förderungen gibt es für staatliche Einheiten, energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Banken.

Für den Energiekostenzuschuss 1 haben sich bisher rund 87.000 Unternehmen vorangemeldet, 1.715 Unternehmen haben Anträge gestellt, 5 Mio. Euro wurden ausbezahlt.

Das Wichtigste:

Energiekostenzuschuss 1

  • Förderzeitraum bis Dezember 2022 verlängert
  • Antragsphase bis 15. Februar 2013
  • Budget von 1,3 Milliarden Euro

Energiekostenzuschuss 2

  • Gilt für das gesamte Jahr 2023.
  • Im Rahmen des Energiekostenzuschusses 2 können pro Unternehmen 3000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden.
  • Insgesamt gibt es 5 Förderstufen.
  • In den ersten zwei Stufen bis zu einer Fördersumme von 4 Millionen Euro ist kein Nachweis einer Mindest-Energieintensität notwendig.
  • Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt und in der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht.
  • Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 Prozent des Anstiegs der Energiekosten gefördert werden.
  • Gefördert werden in Stufe 1 Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl. Keine Förderungen gibt es für staatliche Einheiten, energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Banken.
  • In den höheren Förderstufen gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Gewinne, Bonuszahlungen und Dividenden.
  • Außerdem wird, ähnlich wie in Deutschland, eine Beschäftigungsgarantie bis Ende 2024 verlangt. Laut ÖGB bedeutet das konkret: Unternehmen, die staatliche Energieunterstützung bekommen, müssen zusagen, dass sie auch ein Jahr nach dem Auslaufen der Förderungen 90 Prozent der Belegschaft halten. Bei Ausnahmen braucht es eine Sozialpartnereinigung.

📽️ Video | Statement von Klimaschutzministerin Gewessler

Die heute verkündete milliardenschwere Hilfe hat zu zahlreichen Reaktionen geführt, hier ein kurzer Auszug. SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter kritisierte, dass mit dem Energiekostenzuschuss 2 die Regierung das verlängere, was schon beim ersten Mal nicht funktioniert habe. "Die Politik der Einmalzahlungen ist gescheitert und trägt nicht dazu bei, die Teuerung nachhaltig zu bekämpfen." Kritik kommt auch von der FPÖ. "Im Endeffekt zahlen sich die Steuerzahler diese Entlastungen selbst", so deren Wirtschaftssprecher Erwin Angerer.

AK-Präsidentin Renate Anderl bemängelte: "Unternehmen erhalten für ihre Energiekosten Unterstützungen in Milliardenhöhe, die Haushalte aber nicht." Auch ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian fehlen inflationsdämpfende Maßnahmen, er meinte aber auch: "Die Verlängerung des Energiekostenzuschusses ist ein wichtiger Schritt, weil damit Arbeitsplätze gesichert werden."

Wirtschaft zufrieden: "Großen Wurf"

Handelsobmann Rainer Trefelik sprach von einem "großen Wurf", die geforderte Planungssicherheit sei geschaffen. Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau Gewerbe und Handwerk in der WKÖ gab sich "sehr erleichtert". Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler (ÖVP) sprach von einer "wichtigen Entlastung und Planbarkeit". Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) betonte: "Besonders begrüßenswert ist die Abkehr des diskutierten Lieferantenverpflichtungssystem, hin zu einem Anreizsystem mit entsprechend dotiertem Fördertopf für betriebliche Energieeffizienzmaßnahmen."

Für IV-Präsident Georg Knill gibt die Bundesregierung mit dem heute vorgestellten Modell "eine Antwort auf den deutschen Doppel-Wumms". WKÖ-Präsident Harald Mahrer hielt fest: "Mit der deutlichen Ausweitung des Energiekostenzuschusses in Form des Energiekostenzuschuss 2 kommt rechtzeitig vor Weihnachten die dringend notwendige Entlastung für die heimische Wirtschaft."

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