Investor Wolf erwarb Anwesen

Politischer Wirbel um Grundstückskauf in Biberwier: Behörde weist Vorwürfe zurück

In der Causa geht es um ein 5000 Quadratmeter großes Grundstück samt Wohn- und Nebengebäude in Biberwier.
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Investor und Manager Siegfried Wolf kaufte im November ein 5000 Quadratmeter großes Grundstück in Biberwier. Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint wirft der Bezirksgrundverkehrsbehörde vor, dem Kauf einen Persilschein ausgestellt zu haben. Die BH Reutte stellte nun ihre Sicht der Dinge dar.

Biberwier – Der Kauf eines 5000 Quadratmeter großen Grundstückes samt Wohn- und Nebengebäude des Investors und Managers Siegfried Wolf in Biberwier sorgt für Diskussionen. Um eine Million Euro hat er im November des Vorjahres das Anwesen erworben. Es handelt sich um eine ehemalige Fischzuchtanlage.

Investor und Manager Siegfried Wolf.
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Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint wirft der Bezirksgrundverkehrsbehörde vor, dem Kauf einen Persilschein ausgestellt zu haben. Weil sie festgestellt habe, dass es nicht als landwirtschaftliches, sondern als bebautes Grundstück anzusehen sei. Sie hat sich deshalb für nicht zuständig erklärt. Sint hatte am Dienstag angekündigt, den „Fall Biberwier“ im Rahmen einer Pressekonferenz am Mittwoch ausführlich zu erläutern.

Anwesen aus Verlassenschaft herausgekauft

Siegfried Wolf ist bereits Jagdpächter in Biberwier, das Anwesen hat er aus einer Verlassenschaft eines Bauern herausgekauft. Dessen Sohn hat den Kaufvertrag mit Wolf abgewickelt. Um eine Million Euro hat Wolf die Liegenschaft erworben. Dezidiert ausgeschlossen wurde die Mitgliedschaft an der Agrargemeinschaft Biberwier. In einem Nachtrag zum Kaufvertrag wurde der Nichtzuständigkeit der Grundverkehrsbehörde bereits Rechnung getragen. Der Passus, die Vertragsparteien würden zur Kenntnis nehmen, dass der Kaufvertrag zu seiner Rechtsgültigkeit der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bedürfe, wurde gestrichen. Interessant ist jedoch die Widmungsbestätigung der Gemeinde Biberwier: Darin werden nämlich mehr als 4600 Quadratmeter als Freiland ausgewiesen.

Aufgrund des Wohnhauses, das kein landwirtschaftliches Gebäude ist, gelangt die Grundverkehrsbehörde jedoch zur Ansicht, dass es sich um ein bebautes Grundstück handelt – also um Bauland und nicht um landwirtschaftliche Fläche, für die es eine Genehmigung benötigen würde. Unter anderem einen Nachweis einer landwirtschaftliche Befähigung des Käufers.

Trotzdem war die Agrarbehörde ebenfalls involviert: Sie kommt in ihrer „agrarbehördlichen Genehmigung“ zum Schluss, dass die Herauslösung des Anwesens aus der bäuerlichen Stammsitzliegenschaft nicht der Schaffung und Erhaltung leistungsfähiger bäuerlicher Betriebe und den Rücksichten der Landeskultur widerspreche. Zumal auch die Gemeinde Biberwier bestätigt habe, dass eine Fischzucht betrieben und mit einem Wohn- und Wirtschaftsgebäude samt Nebengebäude bebaut ist.

Oppositionspolitiker Markus Sint will anhand dieses Falls hingegen aufzeigen, wie das Tiroler Grundverkehrsgesetz nicht die Landwirtschaft schützt, Gleiche und Gleichere kennt und den Ausverkauf unserer Heimat zulässt bzw. befeuert.

Wegen Sints Ankündigung schrillten im Land bereits am Dienstag die Alarmglocken. Über das Land Tirol hatte die Bezirkshauptmannschaft Reutte noch vor der Pressekonferenz ihre Sicht der Dinge dargestellt:

Die Abteilung Gewerbe/Grundverkehr der Bezirkshauptmannschaft Reutte stellt gegenüber der Tiroler Tageszeitung fest, dass es sich um ein mit einem Wohngebäude bebautes Grundstück im Freiland handelt. „Aufgrund der Beschaffenheit des Grundstücks ist dieses für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung nicht von Bedeutung. Es handelt sich damit um ein Baugrundstück und unterliegt nicht dem landwirtschaftlichen Grundverkehr.“ Zusammenfassend hält die Behörde fest, „dass vonseiten der BH Reutte kein formelles Grundverkehrsverfahren durchzuführen war. Die Entscheidungen der Behörde erfolgen – wie in allen Fällen – einzig und allein auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben infolge des vorliegenden Sachverhaltes unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes und der sachlichen und fachlichen Informationen“.

Was die künftige Nutzung betrifft, verweist die Bezirkshauptmannschaft darauf, dass ausschließlich eine Wohnsitz-Nutzung des Käufers rechtlich möglich sei. Es sei Aufgabe der Baubehörde (Gemeinde Biberwier) eine potentielle rechtswidrige Nutzung (Freizeitwohnsitz) hintanzuhalten und entsprechende Kontrollen sowie mögliche Strafverfahren im Bedarfsfall einzuleiten. Im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Grundstücks betont die BH Reutte, dass am gegenständlichen Grundstück höchstens ein Abbruch des Bestandgebäudes und ein Wiederaufbau mit einer ausschließlich geringfügigen Erweiterung möglich ist. Damit ist eine potentiell großflächige Bebauung ausgeschlossen.

Pressekonferenz am Mittwoch: Liste Fritz geißelt Grundstückskauf

Markus Sint, Klubobmann der oppositionellen Liste Fritz, beurteilte den Sachverhalt bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Innsbruck gänzlich anders. Für die Grundverkehrsbehörde gebe es in dieser Sache offenbar „Gleiche und Gleichere", sagte er. „Die Grundverkehrsbehörde macht es sich zu leicht, wenn sie sagt, dass sie nicht zuständig ist", so Sint weiter. Sie wäre es seiner Meinung nach aber definitiv gewesen: „Lediglich drei Prozent des Grundstücks sind verbaut und eine Erweiterung des bestehenden Hauses um 25 Prozent ist möglich".

Die Behörde hätte sich jedenfalls darum kümmern müssen, dass die landwirtschaftliche Fischzucht auf dem 4658 Quadratmeter Grundstück erhalten bzw. reaktiviert wird. „Es gab Interessenten an der Fischzucht, die das auch getan hätten", strich Sint heraus.

Anders als diese werde wohl Unternehmer Wolf agieren: „Er wird dort ganz sicher keinen Landwirtschaftsbetrieb betreiben". Die Absichten des Unternehmers und Investors in der Region seien nämlich nur allzu offensichtlich. So habe Wolf dort bereits „drei Immobiliengesellschaften gegründet", argumentierte der Liste Fritz-Klubobmann. „Tür und Tor in Richtung illegaler Freizeitwohnsitze sind damit geöffnet", kritisierte Sint.

Wolf wollte zu der Causa nicht Stellung nehmen, wie ein Sprecher auf APA-Anfrage mitteilte.

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