Schärfere Gesetze bei Bildern von Kindesmissbrauch: Diese Strafen sind geplant
Als Reaktion auf den Fall des Schauspielers Florian Teichtmeister einigten sich ÖVP und Grüne auf einen neuen Strafenkatalog für den Bereich der Darstellung sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. Der Strafrahmen wird deutlich erhöht, teilweise mehr als verdoppelt.
Wien – Die Regierung hat sich auf höhere Strafen für die Darstellung von Kindesmissbrauch geeinigt. Damit reagiert die türkis-grüne Koalition auf die Causa rund um den Schauspieler Florian Teichtmeister, der sich wegen Besitzes von Missbrauchsdarstellungen vor Gericht verantworten muss. Vorgesehen sind laut einem Ministerratsvortrag, der am Mittwoch präsentiert wurde, höhere Strafen sowohl für den Besitz von derartigem Material, als auch für die Herstellung und Verbreitung.
Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) erinnerte im Pressefoyer nach dem Ministerrat an „unglaublich tragische und erschütternde Fälle von Kindesmissbrauch", die in den vergangenen Wochen und Monaten bekannt geworden sind. „Es macht uns sprachlos. Es ist absolut widerlich und grausam." Man müsse den Entwicklungen der Digitalisierung, „die diese Delikte befeuern", entgegentreten. „Es sind abstoßende, es sind widerliche, es sind einfach schreckliche Taten", die sich gegen die Schwächsten der Gesellschaft richten, pflichtete Justizministerin Alma Zadic (Grüne) bei.
📽️ Video | Regierung einig bei höheren Strafen
Zadic hob auch hervor, dass man die Begriffe im Gesetz ändere, denn „Kinderpornografie" sei „verharmlosend". Es gehe hier nicht um „Kinderpornografie", erklärte auch Raab, es handle sich nicht um eine freiwillige Entscheidung, sondern es gehe immer um die Darstellung von sexuellem Missbrauch von Kindern. Jeder, der sich das anschaue, nehme in Kauf, dass Kinder missbraucht und vergewaltigt werden.„Wir wollen die volle Härte gegen die Täter", betonte Raab.
▶️ So sollen die Strafen aussehen
- Die Regierung plant, die Strafe für den Besitz von Missbrauchsdarstellungen mündiger minderjähriger Personen von bisher bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre zu erhöhen. Bei unmündigen minderjährigen Personen wird die Strafe von bisher bis zu zwei Jahren auf bis zu drei Jahre erhöht.
- Auch der Besitz einer „Vielzahl von Darstellungen" soll zu höheren Strafen führen, wobei dieser Begriff aber erst definiert werden muss.
- Wer eine Vielzahl von Missbrauchsdarstellungen einer minderjährigen Person herstellt oder einem anderen anbietet, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Bisher waren dies bis zu zwei Jahre.
- Bei jenen Personen, die dies zum Zweck der Verbreitung machen, wird die Mindeststrafdrohung von sechs Monaten auf ein Jahr erhöht. Erfolgt die Herstellung einer Vielzahl von Darstellungen einer minderjährigen Person explizit zum Zweck der Verbreitung, beträgt der Strafrahmen ein Jahr bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Die Bereiche im Detail
📍 STRAFVERFOLGUNG:
▶️ Sprachliche Anpassung: Die Tatbestände sollen von pornographische Darstellung auf Darstellung von Kindesmissbrauch geändert werden. Damit soll der tatsächliche Unwert der Tat hervorgehoben und Verharmlosungen verhindert werden.
▶️ Straferhöhung im 207a StGB: Die Strafen sollen erhöht werden (siehe oben).
▶️ Beim Tätigkeitsverbot für Straftäterinnen und Straftäter soll eine Gesetzeslücke geschlossen werden.
📍 PRÄVENTION:
▶️ Implementierung von Kinderschutzkonzepten in allen österreichischen Schulen. Außerdem sollen Vereine und sonstige Institutionen, die in den Bereichen Kultur und Sport mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, unterstützt werden, um Kinderschutzkonzepte zu erarbeiten und zu implementieren.
▶️ Kinderschutzkonzepte müssen bestimmten Qualitätskriterien entsprechen, welche überprüfbar sind. Die Bundesregierung wird die Verleihung von Gütesiegeln durch Organisationen mit Expertise im Kinderschutz, die den Einsatz von Kinderschutzkonzepten sowie weiteren missbrauchs- und gewaltvorbeugenden Maßnahmen bestätigen, unterstützen.
▶️ Im Dienstrecht soll die vollständige Übergabe der Personalakten bei Ressortwechsel forciert werden sowie darauf hingewirkt werden, Hinweisen aufmerksam gegenüberzustehen und entsprechend vorzugehen.
▶️ Verständigungspflicht: Vereine sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, bei denen Kinder und Jugendliche betreut werden, sollten Bescheid wissen, wenn von ihren ehrenamtlich Tätigen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen sexueller Gewalt gegen Minderjährige eine akute Gefahr ausgeht. Das Justizministerium prüft, ob so eine Verständigungspflicht durch die Strafverfolgungsbehörden rechtlich und praktisch umsetzbar ist.
▶️ Österreichweite Kinderschutz-Kampagne: Die Bundesregierung will 2023 eine Kinderschutz-Kampagne auf den Weg bringen, deren Ziel es ist, Kinder besser vor Gewalt zu schützen und die Kinderrechte zu stärken. Kinder und Jugendliche sollen Informationen darüber erhalten, welche Formen von Gewalt es gibt, was sie dagegen tun und wohin sie sich wenden können. Die Kampagne soll in kinder- und jugendgerechter Sprache erfolgen. Parallel sollen Erwachsene sensibilisiert werden.
📍 ERMITTLUNG UND AUFKLÄRUNG:
▶️ Cyber-Ermittlungen durch Spezialisten in den Landeskriminalämtern, aber auch durch Schwerpunktdienststellen in den Regionen sollen ausgebaut werden. Ein Sonderbereich für Online-Kindesmissbrauchsdelikte in den bestehenden Ermittlungsbereichen "Sexualdelikte" in den Landeskriminalämtern soll geschaffen werden. Das Cyber Crime Competence Centers (C4) im Bundeskriminalamt als nationale Koordinierungs- und Meldestelle für Cyberkriminalität soll verstärkt werden.
▶️ Ankauf und Implementierung einer speziellen Softwarelösung für Ermittlungen nach der Strafprozessordnung, welche die Kriminalpolizistinnen und Kriminalpolizisten im Bundeskriminalamt und in den Landeskriminalämtern bei der Entgegennahme, der Sichtung und der grafischen Aufbereitung von Verdachtsmeldungen und Anzeigen unterstützen. Dadurch wird die Feststellung von tatsächlichen Missbrauchshandlungen wesentlich erleichtert. Beschlagnahmte Missbrauchsdarstellungen in Form von Fotos und Videos können mit bestehenden Datenbanken abgeglichen und Netzwerke professionell identifiziert werden.
📍 OPFERSCHUTZ UND TÄTERARBEIT:
▶️ Die psychosoziale Nachbetreuung für Opfer von sexuellem Missbrauch soll ausgebaut werden. Familienberatungsstellen sollen gestärkt werden.
▶️ Ausbau der Präventionsmaßnahmen: Täterinnen- und Täterarbeit im und nach dem Strafvollzug soll ausgebaut werden: Wegen Straftaten gegen die sexuelle Integrität von Kindern Verurteilte sollen im Strafvollzug von Beginn der Anhaltung an noch gezielter individuell therapiert werden. Die Täterinnen- und Täterarbeit durch externe Dienstleister soll im Bereich der Psychotherapie erweitert und insbesondere Sexualtherapie angeboten werden.
Rauch: "Wirksames Gesamtpaket" geschnürt
Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) unterstrich, dass seit Monaten an den Maßnahmen gearbeitet worden sei und es sich um ein „wirksames Gesamtpaket" von Prävention über Hilfe für die Opfer bis zu höheren Strafen für die Täter handle. So sollen künftig „alle Schulen verpflichtend" Kinderschutzkonzepte haben, erklärte Raab, wobei auf Nachfrage klar wurde, dass man mit den Ländern, die ja für den Pflichtschulbereich zuständig sind, erst Gespräche führen muss.
Ein Gesetzesentwurf werde vom Bildungsminister in den nächsten Wochen ausgearbeitet, kündigte Raab an. Zadic stellte für Vereine und Organisationen ein Gütesiegel in Aussicht, man werde eine entsprechende Zertifizierungsstelle einrichten.
Ressortübergreifende Kinderschutzkampagne geplant
Nachschärfen will man beim Tätigkeitsverbot, wo eine „zynische Lücke" geschlossen werde, wie Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) berichtete. Geplant ist zudem eine ressortübergreifende Kinderschutzkampagne, hob Plakolm hervor, die das Wissen und Bewusstsein von Kindern stärken und ihnen zeigen soll, wo sie Hilfe bekommen. Kinder müssten wissen, was ihre Rechte sind und was ein Übergriff ist, und an wen sie sich wenden können, erklärte Zadic. Zur Hilfe und Unterstützung für Opfer von Kindesmissbrauch sollen etwa die Familienberatungsstellen weitere drei Millionen Euro bekommen.
Verbessern will die Regierung die Rahmenbedingungen für die polizeiliche Ermittlungsarbeit. Die Experten in Landeskriminalämtern sollen aufgestockt werden, aber auch in den Regionen. Das Cyberkompetenzzentrum im Bundeskriminalamt soll ebenfalls gestärkt werden. Auch eine Meldepflicht für Arbeitgeber und Vereine. Diese sollten Bescheid wissen, wenn etwa von ehrenamtlich Tätigen Personen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wegen sexueller Gewalt gegen Minderjährige eine akute Gefahr ausgeht. Das Justizministerium prüft derzeit, ob dies rechtlich und praktisch umsetzbar ist.
Kosten sollen die Maßnahmen einmalig 2,12 Mio. Euro und weiters jährlich neun Mio. Euro. Unklar ist allerdings, wann genau die Vorhaben umgesetzt und in Kraft treten werden. Zadic rechnet damit, einen konkreten Gesetzestext im ersten Halbjahr dem Parlament zuzuführen. Auch eine Begutachtungsfrist werde es geben. Nicht fest steht aber, wann genau etwa die Strafverschärfungen gelten sollen.
Auch Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) äußerte sich in einer schriftlichen Stellungnahme nach dem Ministerrat zu den Gesetzesvorhaben. Die Darstellung sexuellen Missbrauchs an Kindern zähle zu den „abscheulichsten Delikten", es sei daher gut, dass nun höhere Strafen kämen. „Falsche Toleranz ist hier völlig fehl am Platz, jeder, der solche Delikte begeht muss wissen, dass wir hier als Gesellschaft konsequent und hart handeln."
Kritik von Strafrechtsexperte Birklbauer
Kritik an den Regierungsplänen äußerte Strafrechtsexperte Alois Birklbauer. „Da gibt es viele Punkte eines gesetzgeberischen Schnellschusses, der wirklich nicht durchdacht ist", sagte er im Ö1-Mittagsjournal und verwies auf „Strafdrohungstypen, die das Strafrecht bislang nicht kennt". So sei ein Rahmen bei Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu einem Jahr einzigartig.
Auch an der Verhältnismäßigkeit zweifelt Birklbauer teilweise. So könnte die Strafandrohung gegen „wirklichkeitsnahe Handlungen" etwa auch „rein computergenerierte Bilder" betreffen. Die Höchststrafe von zehn Jahren für Darstellungen von Missbrauchshandlungen zum Zweck der Verbreitung sei außerdem genau so hoch, wie die tatsächliche Vergewaltigung oder schwerer Missbrauch einer unmündigen Person. (TT.com, APA)
Härtere Strafen und Opferschutz
Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch: Das sagen die Experten
Analyse
Die Opfer sollten Thema sein – und nicht der Täter
Monika Willi mit Chancen
Innsbruckerin im Oscar-Rennen, „Corsage“ mit Teichtmeister nicht nominiert
Fall Teichtmeister
Nach ORF: Auch ZDF zeigt vorerst keine Filme mehr mit Florian Teichtmeister
Höhere Strafen nicht sinnvoll
Kindesmissbrauch: Ruf nach Ressourcen für Polizei und Täterarbeit
Kinderpornografie
Fall Teichtmeister: „Immenser“ Schaden für Burg „einzuklagen“
Debatte um Strafmaß
Kommentare