Corona-Klage Ischgl: VSV will Verzicht auf Verjährung, sonst Sammelklage
Der Verbraucherschutzverein forderte einmal mehr von der Republik Österreich und dem Land Tirol, auf die Verjährungsfrist am 5. März zur Corona-Causa zu verzichten. Falls nicht, wird eine Sammelklage eingereicht.
Innsbruck/Wien/Ischgl – In der Corona-Dauercausa Ischgl hat sich am Donnerstag einmal mehr der Verbraucherschutzverein (VSV) zu Wort gemeldet. Dessen Obmann Peter Kolba forderte die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik Österreich und den Tiroler LH Anton Mattle (ÖVP) auf, bis zum 28. Februar einen Verjährungsverzicht für die Ansprüche von in dem Wintersportort offenbar Infizierten abzugeben. Ansonsten werde man eine Sammelklage gegen die Republik Österreich und das Land Tirol einbringen.
Der VSV vertrete die Interessen von weiteren 117 Urlaubern, die sich ab dem 5. März 2020 in Ischgl mit Covid infiziert und "zum Teil schwere Folgen zu erleiden hatten", erklärte Kolba in einer Aussendung. Diese Ansprüche würden mit 5. März diesen Jahres verjähren. Es seien jedenfalls weitere Ansprüche in Höhe von rund 3,3 Millionen Euro geltend gemacht worden. Mit dem Verzicht auf die Einrede der Verjährung könnten weitere "weitwendige Verfahren" vermieden und die Rechtsfragen in Musterverfahren ausjudiziert werden, argumentierte Kolba und ergänzte: "Es ist schade, dass massiv Geschädigte Jahre warten müssen, um Schadenersatz durchzusetzen, aber wir haben einen langen Atem."
Land Tirol laut VSV für Fehler bei Kommunikation verantwortlich
Die Aufforderung zum Verjährungsverzicht hatte der VSV bereits in der Vergangenheit gestellt. Der Verbraucherschutzverein (VSV) hatte im September 2020 erste Amtshaftungsklagen gegen die Republik eingebracht, das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien wies diese aber mit der Begründung ab, dass der Republik für die betreffenden Zeiträume "weder ein schuldhaftes noch ein rechtswidriges Verhalten anzulasten" sei. Im Juli des Vorjahres hob das Wiener Oberlandesgericht (OLG) dieses Urteil auf, weil es mit Feststellungsmängeln behaftet sei. Die Rechtssache wurde zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung ans Landesgericht für Zivilrechtssachen zurückverwiesen.
Die Finanzprokuratur hat inzwischen Rekurs gegen die Entscheidung des OLG erhoben. Sie ist laut VSV der Meinung, dass allfällige Fehler bei der Kommunikation an die Medien nicht dem Bund zurechenbar seien, sondern nur das Land Tirol dafür verantwortlich wäre.
Jedenfalls liege in rund 120 Individualverfahren der Ball derzeit beim Obersten Gerichtshof (OGH), so Kolba. Er habe nun zu entscheiden, wie diese weitergehen. (APA)
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