📱 Online-Shopping und Co

Internet-Ombudsstelle führte im Vorjahr mehr als 3000 Schlichtungsfälle durch

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Wer beim Online-Shopping, bei Reisebuchungen, bei Dating-Plattformen oder in Sozialen Medien mit Streitigkeiten zu tun oder Rechtsfragen hat, kann sich an die Internet-Ombudsstelle wenden – die Nachfrage nach Hilfe stieg im Vorjahr.

Wien – Die außergerichtliche Streitschlichtung habe sich insbesondere bei geringen Werten als sinnvolles Instrument bei der Beilegung von Streitigkeiten rund um Online-Shopping bewährt, berichtete die Internet Ombudsstelle am Mittwoch. Exakt 3164 Fälle wurden dort 2022 bearbeitet – um zehn Prozent mehr als im Jahr davor. Top-Themen sind Streitigkeiten rund um das gesetzliche Widerrufsrecht, ausbleibende Lieferungen und Gewährleistungsfragen.

8738 Eingaben wurden an das Team herangetragen, in exakt 3164 wurde eine außergerichtliche Streitschlichtung zwischen Konsumenten und Unternehmen durchgeführt. In 4617 Fällen beriet die Internet Ombudsstelle Verbraucherinnen und Verbraucher zu konkreten Problemen oder Rechtsfragen rund um die Themen Online-Shopping sowie die Nutzung digitaler Medien.

>> Zur Seite der Ombudsstelle

Themen Urlaub, Kurse, Dating und Soziale Medien holen auf

Längst haben die Beschwerdegründe 2022 nicht mehr nur mit dem klassischen Warenkauf zu tun: Dieser macht zwar noch die Hälfte der Beschwerden aus, Dienstleistungen wie Reisebuchungen, Kurse und Dating-Plattformen (33 Prozent) sowie digitale Leistungen wie z.B. Social-Media-Plattformen, Streaming-Dienste und Hosting (17 Prozent) holen jedoch auf.

Konsumentenschutzminister Johannes Rauch (Grüne): „Der Online-Einkauf, die Nutzung von Streaming-Angeboten oder der Erwerb von Dienstleistungen im Internet gehören für die meisten Österreicher:innen bereits zum Alltag. Dies bringt viele neue Herausforderungen für den Konsumentenschutz mit sich. Vom Fake-Shop bis zur Abo-Falle muss dabei vieles bedacht werden. Die Internet Ombudsstelle und die Watchlist Internet leisten dabei in Österreich einen immer wichtiger werdenden Beitrag für den digitalen Konsumentenschutz." (APA)

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