Neuerungen im Gespräch

Höchstrichter und Anwalt gleichzeitig? Doppelrolle wird wieder hinterfragt

Es sei „nicht immer förderlich, wenn Parteianwälte gleichzeitig Verfassungsrichter sind“, befindet Justizministerin Alma Zadić.
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Erneut wird darüber diskutiert, ob Höchstrichter auch einen anderen Job haben dürfen, etwa als Anwalt arbeiten. Soll Schluss damit sein?

Wien – Und wieder wird darüber debattiert: Sollen Verfassungsrichter auch anderweitig beruflich tätig sein? Etwa als Anwalt arbeiten? Der auf einem FPÖ-Ticket in das Höchstgericht gekommene Michael Rami hat FPÖ-Politiker vertreten; er vertritt den Mimen Florian Teichtmeister medienrechtlich. Und seine Kanzlei hat Corona-Hilfen erhalten. Nun müsste er als Richter über die Covid-19-Finanzunterstützungen durch die Cofag mitentscheiden.

Was die Doppelrolle am VfGH betreffe, „haben wir in der Vergangenheit intern mehrfach versucht, Kollegen Rami zu mehr öffentlicher Zurückhaltung in der Ausübung des Anwaltsberufs zu bewegen“, sagte Präsident Christoph Grabenwarter der Kleinen Zeitung. Er sei „vorsichtig optimistisch, dass das nicht ohne Wirkung bleiben wird“. In Deutschland gibt es ein Berufsverbot für Höchstrichter. Was möchte Grabenwarter für Österreich? Er plädiert für „behutsames Drehen an kleinen Schrauben, flankierende, gut abgestimmte Maßnahmen statt einer einfachen Radikallösung“.

Justizministerin Alma Zadić (Grüne) ist bereit, über Neuerungen zu reden. Es sei „nicht immer förderlich, wenn Parteianwälte gleichzeitig Verfassungsrichter sind“.

Um die Berufsregeln der Höchstrichter zu ändern, bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Parlament. ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker sagt: „Nebenbeschäftigungen sollen möglich sein, denn dadurch stehen auch VfGH-Mitglieder in der Mitte des Lebens.“ Und im Falle einer allfälligen Befangenheit „wird sich jeder Verfassungsrichter einer Beschlussfassung enthalten“.

FPÖ-Mandatar Michael Schnedlitz ortet mit Verweis auf die Corona-Causa „Unvereinbarkeit“. Viel sensibler sei vorzugehen. Für strengere Unvereinbarkeitsregeln ist er, ein Berufsverbot geht ihm zu weit. Wie ÖVP und SPÖ-Abgeordneter Jörg Leichtfried meint Schnedlitz, dass Höchstrichter „in der Gesellschaft verankert“ sein sollten. NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak ist „erfreut, dass Dynamik in die Diskussion kommt“. Er spricht sich seit Langem dafür aus, dass Höchstrichter nur als Höchstrichter zugange sind.

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