Viele Firmen bangen

Streit mit EU um Corona-Hilfen: Das hätte man wissen können

Viele Firmen bangen nun um ihre Corona-Hilfen.
© Rita Falk

Der Streit mit der EU um die Corona-Hilfen verunsichert die Unternehmen, dabei wäre er vermeidbar gewesen.

Wien – Die Regierung hat Corona-Hilfen bereitgestellt, die nicht EU-Vorgaben entsprechen. Die Folgen: Noch nicht ausbezahlte Anträge müssen neu geprüft werden und bereits überwiesene Gelder – zumindest ein Teil davon – müssen zurückgezahlt werden. Wie viele Firmen betroffen sind und um welche Summen es geht, ist noch völlig unklar.

Für Gerald Zmuegg, Chef des Beratungsunternehmens Finanzombudsteam, völlig unverständlich. „In Deutschland wurden die Unternehmen in Informationsblätter ausführlich auf die Tatsache hingewiesen, dass Unternehmensverbünde als ‚einziges Unternehmen‘ gelten“, so Zmuegg. Der Experte bezieht sich dabei auf die in der entsprechenden EU-Verordnung verankerte „De-minimis“-Richtlinie vom 18. Dezember 2013. Diese ist eine Richtlinie für gedeckelte Beihilfen, die keine Genehmigung der EU-Kommission brauchen. Und diese Richtlinie bezieht den Begriff „einziges Unternehmen“ explizit nicht auf Einzelunternehmen, sonder auf exakt definierte Unternehmensverbünde. Und genau dies wurde in der österreichischen Verordnung im Zusammenhang mit der Gewährung von Zuwendungen wie Lockdown-Umsatzersatz, „Fixkostenzuschuss 800.000“, Ausfallsbonus und Verlustersatz nicht berücksichtigt. Dabei wurden die EU-Verordnungen für Wirtschaftshilfen in der Corona-Pandemie bereits im März 2020 erlassen. Und in diesen wurde auf „Deminimis“ explizit hingewiesen. Damit ist die Aussage von Finanzminister Magnus Brunner, dass die Kommission die Vorgabe mit Unternehmensverbünden erst gemacht habe, als die heimische Richtlinie bereits angewendet wurde, zumindest zu hinterfragen.

„Warum hat das in Deutschland funktioniert und bei uns nicht? Das hätte man in Wahrheit wissen können“, fragt sich Zmuegg. Die Gestaltung der Corona-Hilfen sei schlicht ein Organversagen. „Wir empfehlen den Unternehmen, sich hier dringend zu Wehr zu setzen, und bieten Betroffenen unsere Expertise in dem Bereich an. Tatsächlich sind wir sehr zuversichtlich, dass die hohen Rückforderungen nicht geleistet werden müssen“, betont Zmuegg.

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