Toter Bub in St. Johann: Leons Vater muss weitere zwei Monate in U-Haft
Das OLG Innsbruck geht bei dem 38-Jährigen vom „dringenden Verdacht des Mordes“ aus und sieht nach wie vor Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr.
St. Johann in Tirol – Der Vater jenes Sechsjährigen, der im August vergangenen Jahres in der Kitzbüheler Ache in St. Johann tot gefunden wurde, muss in Untersuchungshaft bleiben. Die Beschwerde des 38-Jährigen lehnte das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) ab. Neben dem dringenden Mordverdacht bestünden weiterhin Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr, wie es gestern in einer Aussendung hieß.
Vor einem Monat wurde der Mann festgenommen, weil die Ermittler Zweifel an seiner Version zum Tod seines Sohnes Leon hatten. Zur Erinnerung: Im August vergangenen Jahres gab er an, bei einem Spaziergang an der Redford-Promenade in St. Johann von einem Unbekannten niedergeschlagen und ausgeraubt worden zu sein. Sein behinderter Bub sei dann aus dem Kinderwagen geklettert und im Fluss ertrunken. Der Fall erregte weit über die Grenzen Tirols hinaus Aufsehen.
Bei den Untersuchungen ergaben sich für die Ermittler zunehmend Widersprüchlichkeiten. Unter anderem gehen sie davon aus, dass der 38-Jährige die Flasche, mit der er angeblich angegriffen wurde, in der betreffenden Nacht selbst dabeihatte, wie offenbar auf einer Videoaufnahme zu erkennen war. Außerdem sollen seine Verletzungen nicht mit der Tat in Einklang zu bringen sein. Ende Februar dieses Jahres ordnete die Innsbrucker Staatsanwaltschaft die Festnahme an.
Alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe hat der Vater von Anfang an bestritten und sie über seinen Anwalt Hubert Stanglechner zurückgewiesen. „Die Polizei meint, mein Mandant wollte seinen Sohn erlösen. Er ist schockiert über diesen Vorwurf“, sagte Stanglechner Anfang März. Er nannte die von den vorgebrachten Indizien haltlos und legte Beschwerde gegen die U-Haft ein.
Diese lehnte das Oberlandesgericht nun ab, der 38-Jährige muss vorerst weitere zwei Monate im Gefängnis bleiben. Das OLG geht laut einer schriftlichen Stellungnahme vom „dringenden Verdacht des Verbrechens des Mordes“ aus und sieht Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr. „Nähere Informationen zur Begründung können, auch um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden, nicht gegeben werden.“
Hubert Stanglechner betonte gestern einmal mehr, dass sein Klient seinen Sohn nicht umgebracht habe und er den Vorwurf „weiterhin vehement“ zurückweise.
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