Verdacht des Kindesmissbrauchs bei Skikurs: Keine Anklage nach Fall in Lech
Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren rund um den Kindesmissbrauchsverdacht in Lech ein. Es könne „nicht davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat", hieß es. Anders als vermutet hatte es doch keine Tatzeugin gegeben.
Bregenz – Im Fall des angezeigten Kindesmissbrauchs in einer Betreuungseinrichtung in Lech am Arlberg gibt es keine Anklage. "Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat", bestätigte Heinz Rusch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, einen Bericht der Tageszeitung Der Standard. Das Verfahren wurde eingestellt.
Anfang Februar hatten der Vater eines dreijährigen Buben und der Rechtsvertreter der Familie schwere Vorwürfe gegen die Betreuungseinrichtung und einen ihrer Mitarbeiter erhoben. Der Bub sei in der zweiten Jännerwoche während eines Skiurlaubs im renommierten Vorarlberger Skiort sexuell missbraucht worden, hatte es geheißen. Da es dem Buben schlecht ging und eine von der Familie aufgesuchte Psychotherapeutin feststellte, dass der Bub "im Rahmen seiner Betreuung in Lech einem ihn verstörenden und als Übergriff erlebten Erlebnis ausgesetzt gewesen ist", erstattete der Vater Anzeige. Die Betreuungseinrichtung wies die Vorwürfe zu jeder Zeit scharf zurück.
Der Anwalt der Familie war anfangs noch davon ausgegangen, dass es womöglich eine Tatzeugin gebe. Das war allerdings nicht der Fall. So hatte auch der Anwalt schon Ende Februar mit einer Einstellung des Verfahrens gerechnet. (APA)
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