Homosexualität den Behörden verraten: Droht schwulem Österreich-Iraner die Todesstrafe?
Ein mit einem Österreicher verheirateter Iraner, der in der EU lebt, kann nicht mehr in sein Heimatland zurückreisen, da seine Homosexualität im Zuge der Beantragung eines Familienvisums offengelegt wurde und ihm nun Todesstrafe droht.
Wien – Schwere Vorwürfe gegen das Außenministerium und die österreichische Botschaft in Teheran erhebt ein österreichisch-iranisches Ehepaar. Die beiden Männer haben in Österreich geheiratet, im Iran könnte aber bei der Beantragung eines österreichischen Besuchervisums für den iranischen Teil der Familie die Homosexualität des Paares offengelegt worden sein und im Iran steht darauf die Todesstrafe, berichtet das Ö1-Morgenjournal am Samstag. Zuvor hatten andere Medien berichtet.
Das Außenministerium wies „die falschen Anschuldigungen“ in einer Stellungnahme „auf das Schärfste“ zurück. „Nach erstmaligem Bekanntwerden der mittlerweile widerlegten Vorwürfe der Weitergabe personenbezogener Daten an Außenstehende hat das Außenministerium sofort reagiert und eine interne Überprüfung in die Wege geleitet", hieß es am Samstag in einer Stellungnahme. Dabei seien keine Unregelmäßigkeiten bzw. keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der österreichischen Botschaft und Teheran oder des externen Dienstleisters für die Visanträge festgestellt worden, hieß es.
„Nachdem die personenbezogenen Daten jedoch ausführlichen medialen Niederschlag fanden, ist die Vertraulichkeit des Falles leider nicht mehr gegeben. Angaben über sichere Wiederausreisemöglichkeiten für nicht-österreichische Staatsangehörige können wir aber grundsätzlich nicht machen“, so das Außenministerium.
Die Wochenzeitung Falter hatte bereits vergangene September über den Fall berichtet. Vergangene Woche machte NEOS-LGBTIQ+-Sprecher Yannick Shetty im Kurznachrichtendienst Twitter auf den Fall aufmerksam und kündigte eine umfassende parlamentarische Anfrage zu dem „unfassbaren Behördenversagen“ an.
Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) hatte in Beantwortung einer bereits im Jänner eingebrachten parlamentarischen Anfrage der NEOS am 23. März dieses Jahres erklärt: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der österreichischen Botschaft Teheran und des Dienstleisters Visa Facilitation Service (VFS) Global sind seit langem hinsichtlich Anträgen von in Österreich lebenden iranischen Staatsangehörigen, die aus politischen oder religiösen Gründen oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Schutz gesucht haben, sensibilisiert.“ Bis jetzt seien dem Außenministerium keine weiteren Beschwerdefälle in diesem Zusammenhang bekannt.
Betroffener lebt und arbeitet seit Jahren in der EU
Um Repressalien gegen die Familie im Iran zu vermeiden, will das Paar anonym bleiben. Der iranische Ehemann des Österreichers, lebt und arbeitet seit Jahren als Augenarzt in der EU. Sollte er aber wieder in seine alte Heimat einreisen, müsse damit rechnen, verhaftet und gehängt zu werden, berichtete Ö1.
Wenn seine Eltern krank werden würden oder etwas passiere, weshalb er dringend in den Iran müsse, habe er keine Alternative. „Es gibt keine Möglichkeit. Ich kann mein Land, meine Zukunft in meinem Land und alles, was ich hatte, (....) vergessen“, zitierte das Morgenjournal den Betroffenen.
Die österreichische Botschaft in Teheran nehme Visa-Anträge nicht selbst entgegen, sondern habe das an eine externe Firma ausgelagert, kritisierte der österreichische Ehemann des Arztes.
Anstatt den Visumsprozess auszulagern hätten die Beamten der Botschaft in Teheran genauso gut die Abwicklung vollständig selbst übernehmen können – was den Mann geschützt hätte, schrieb der Standard am Freitag. Das Außenamt habe trotz mehrerer Warnungen das Gegenteil getan. Ob es dies aus Homophobie, Rücksichtslosigkeit oder einfach aus Unfähigkeit getan habe, „wissen wir nicht“. Klar sei nur, dass die Behörden den Mann den iranischen Behörden exponiert und ihn damit akut gefährdet hätten. Der Standard zitierte Volksanwältin Gaby Schwarz (ÖVP) mit den Worten: „Eine Entschuldigung ist angebracht.“ (APA)