Unfall unter Alkoholeinfluss

Nach tödlichem Autounfall: Neun Monate teilbedingt für Ex-Fußballerin Burger

Die Verhandlung fand im Landesgericht St. Pölten statt.
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Ein Unfall kostete im vergangenen November einen 37-Jährigen das Leben: Wegen grob fahrlässiger Tötung stand deshalb heute die frühere ÖFB-Fußballerin Nina Burger vor Gericht in St. Pölten. Die 35-Jährige bekannte sich schuldig.

St. Pölten – Die frühere ÖFB-Nationalteamspielerin Nina Burger ist am Montag am Landesgericht St. Pölten nach einem Alkounfall mit einem Toten rechtskräftig zu neun Monaten Haft, davon sechs Monate bedingt, verurteilt worden. Die 35-Jährige soll sich laut Anklage am 25. November des Vorjahres mit einer Alkoholisierung von zumindest 0,78 Promille und übermüdet ans Steuer gesetzt haben. In Langenrohr (Bezirk Tulln) kam es zu einer Kollision mit einem Pkw, der Lenker starb. Burger bekannte sich schuldig.

Der Unfall hatte sich in den frühen Morgenstunden ereignet. Die Angeklagte schlief am Steuer ein, wodurch es laut dem Staatsanwalt zu dem folgenschweren Unfall kam.

Bis jetzt denke ich jeden Tag an die Familie und daran, warum ich diese Entscheidung getroffen habe. Ich bin vollkommen schuld. Ich übernehme die Verantwortung.
Nina Burger

Burger berichtete, dass sie am 24. November 2022 zunächst ein abendliches Business-Event, dann eine weitere Veranstaltung und später noch ein Lokal in Wien besucht habe. Ursprünglich habe sie vorgehabt, mit dem Auto heimzufahren, gegen 1 Uhr habe sie sich aber entschieden, im Büro zu schlafen. Getrunken habe sie etwas Wein, einen Aperol Spritz und mehrere Spritzer. "Auf dem Weg zum Büro gehe ich natürlich an meinem Auto vorbei. Warum auch immer, ich habe meine Entscheidung umgeworfen, weil ich mich eh fahrtüchtig und nicht beeinträchtigt gefühlt habe." Sie sei schließlich in den Wagen gestiegen.

Am Steuer eingeschlafen

Zunächst sei die Fahrt ganz normal verlaufen. Nach rund 20 Minuten "bin ich eingeschlafen, bin offensichtlich ins Bankett und wollte auf die Fahrbahn zurück. Ich bin direkt ins Schleudern gekommen. Ich habe versucht, das Fahrzeug unter Kontrolle zu kriegen, aber ich habe es nicht geschafft." Sie habe dem anderen Auto nicht ausweichen können. Es kam zu einer Kollision, "es ist alles so schnell gegangen".

Selbst wenn Sie sich noch fahrtüchtig gefühlt haben, hätten Sie das hinterfragen müssen.
Teil der Urteilsbegründung des Richters

"Ich habe mir gedacht, das ist ein Traum, das kann nicht sein", berichtete Burger. Die Polizei sei dann relativ rasch gekommen. "Ich habe immer gefragt, was mit dem anderen ist", berichtete die 35-Jährige. "Mein einziger Gedanke war nur: Ich hoffe, dass der überlebt."

Unter Tränen bekannte sich Burger im Schwurgerichtssaal schuldig.
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Für den anderen Lenker, einen 37-jährigen Niederösterreicher, kam jede Hilfe zu spät. Burger wurde mit Verletzungen in das Universitätsklinikum Tulln gebracht. Dort habe sie erfahren, dass der Mann verstorben war, berichtete die Angeklagte unter Tränen. Es sei ihr danach körperlich und psychisch schlecht gegangen. Die 35-Jährige befindet sich derzeit im Krankenstand. Sie plant eine Tätigkeit außerhalb des Sportbereichs. "Bis jetzt denke ich jeden Tag an die Familie und daran, warum ich diese Entscheidung getroffen habe. Ich bin vollkommen schuld. Ich übernehme die Verantwortung", sagte Burger. Es tue ihr sehr leid.

Bei Opferfamilie entschuldigt

Der Verteidiger von Burger erklärte, was der Staatsanwalt vorgetragen habe, stimme, "es gibt daran nichts zu rütteln". Seine Mandantin habe sich bei der Opferfamilie entschuldigt. "Sie weiß, dass sie es nicht gutmachen kann", sagte der Rechtsanwalt.

Eine Bekannte von Burger wurde als Zeugin befragt. Wie viel die Angeklagte am 24. bzw. 25. November getrunken hatte, konnte die 32-Jährige nicht sagen. Danach wurde ein Gutachten erläutert. Zwei Stunden nach dem Unfall kurz vor 5.30 Uhr wurde ein Alkotest bei Burger durchgeführt. In Folge wurde ein Promillewert von zumindest 0,78 Prozent zum Zeitpunkt der Kollision berechnet, erläuterte der Sachverständige.

Der Privatbeteiligtenvertreter meldete für drei Familienmitglieder des Verstorbenen Ansprüche in Höhe von 40.000 Euro, 15.000 Euro sowie 5000 Euro an.

"Selbst wenn Sie sich noch fahrtüchtig gefühlt haben, hätten Sie das hinterfragen müssen", sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Mildernd wurden bei der Strafbemessung der bisher ordentliche Lebenswandel, die Unbescholtenheit und das reumütige Geständnis der Angeklagten gewertet. Aus generalpräventiven Gründen sei ein unbedingter Teil der Strafe nötig gewesen, meinte der Richter, der in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit einer Fußfessel in den Raum stellte. Den privatbeteiligten Kindern wurden "symbolische Beträge" von 3.000 und 1.000 Euro zugesprochen. Mit den übrigen Ansprüchen wurden die Familienmitglieder auf den Zivilrechtsweg verwiesen. (APA)

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