Landtag entscheidet

Ermittlungen gegen Waldhäusl: Auslieferung wegen Verdacht der Verhetzung?

Gottfried Waldhäusl (FPÖ) wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach angezeigt.
© BENEDIKT LOEBELL

Das Prozedere für die mögliche Auslieferung des Zweiten Präsidenten des niederösterreichischen Landtags dauert wohl mehrere Wochen. Er wurde wegen Verhetzung angezeigt.

St. Pölten – Nach einer Anzeige wegen Verhetzung gegen Gottfried Waldhäusl (FPÖ), den Zweiten Präsidenten des niederösterreichischen Landtags, hat die Staatsanwaltschaft Wien ein Auslieferungsersuchen gestellt. Seitens der Landtagsdirektion wurde der Eingang des Schreibens am Donnerstag bestätigt. Das Auslieferungsprozedere für Waldhäusl werde wohl mehrere Wochen in Anspruch nehmen, wurde betont.

Wie rechtlich vorgesehen, werde sich zunächst Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) per Brief an Waldhäusl wenden. Der FPÖ-Politiker – dem eine entsprechende Bedenkzeit eingeräumt werde – könne daraufhin selbst eine Zustimmung zu seiner Auslieferung erteilen. In einem solchen Fall könne Wilfing das Auslieferungsersuchen direkt positiv erledigen.

Ohne Zustimmung Waldhäusls wird laut Landtagsdirektion zunächst der Rechts- und Verfassungsausschuss und schließlich der Landtag selbst mit dem Fall befasst. Letzteres könne frühestens in der Sitzung am 25. Mai der Fall sein.

SOS Mitmensch zeigte Waldhäusl nach oe24-Sendung an

Eingebracht wurde die nunmehrige Anzeige von SOS Mitmensch. Die Organisation bezieht sich auf Aussagen des Freiheitlichen in einer Talksendung vom 2. Februar und ortet den Verdacht der Verhetzung. Waldhäusl war an diesem Tag - damals noch als Asyl-Landesrat - Gast in einer Ausgabe von "Fellner! Live" bei oe24.tv. Der FPÖ-Politiker soll Syrer und Afghanen in der Sendung in generalisierender Weise als Gewalttäter hingestellt haben, so der Tenor. Es gehe um Aussagen wie: "Sie sind nicht bereit, unsere Werte, unsere Kultur und unsere Religion zu akzeptieren und wenn jemand nicht bereit ist, hier das zu akzeptieren, dann hat er bei uns nichts verloren. Und noch einmal. Wenn die tatsächlich auf der Flucht sind, warum schmeißt man dann den Pass weg, alle Unterlagen nur das Messer nicht. Das Messer wird nie weggeschmissen."

In seiner Zeit als Landesrat von 2018 bis zum diesjährigen März wurde Waldhäusl mehrfach angezeigt. Ermittlungsverfahren rund um die medial platzierte Forderung nach einer "Asyl-Triage" – Vorrang bei Unterbringungsplätzen für Frauen und Kinder aus der Ukraine – sowie um Zahlungen an einen Betreiber eines Flüchtlingsquartiers wurden eingestellt.

Im Zusammenhang mit der Verlegung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in die mit Stacheldraht begrenzte Asylunterkunft Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) im November 2018 war Waldhäusl und einer ehemaligen Landesbediensteten Amtsmissbrauch angelastet worden. 2022 folgte ein monatelanger Prozess am Landesgericht St. Pölten, der mit rechtskräftigen Freisprüchen endete. (APA)

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