Prozess gegen Ex-Spitzenbeamte

BVT-Prozess: „Ich war nicht zu hundert Prozent involviert"

BVT-Amtsmissbrauch-Prozess: Das Beweisverfahren wird fortgesetzt.

Als Zeuge geladen wurde der ehemalige Generaldirektor für öffentliche Sicherheit. Dieser konnte sich jedoch an vieles nicht mehr erinnern. Urteile werden frühestens im Juni erwartet.

Wien – Der Amtsmissbrauch-Prozess gegen mehrere Ex-Spitzenbeamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist am Montag mit weiteren Zeugenaussagen fortgesetzt worden. Den Angeklagten wird vorgeworfen, sie hätten einen syrischen General in Österreich untergebracht und ihm trotz Fehlens der Voraussetzungen Asyl verschafft. Als erster sagte der ehemalige Generaldirektor für öffentliche Sicherheit aus, konnte sich jedoch an vieles nicht mehr erinnern.

Vom Mossad soll der General nach Österreich gebracht worden sein, wo er den Beamten des BVT übergeben worden sein soll, so die Anklage. Auf Bestreben des israelischen Auslandsgeheimdienstes sollen die Beamten ihm in Österreich Asyl verschafft haben. Dem syrischen General wird die Mitverantwortung für Folterungen von Gegnern des syrischen Regimes in einem Gefängnis in Ar-Raqqa vorgeworfen. Mittlerweile ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Wien in Bezug auf die Vorgänge in dem syrischen Gefängnis.

© GEORG HOCHMUTH

Befragt wurde eine hohe Beamte im Referat des Zweitangeklagten Bernhard P., die zum damaligen Zeitpunkt neben dem Drittangeklagten Chefinspektor die Fachaufsicht über den Viertangeklagten Chefinspektor hatte, der als zuständiger Sachbearbeiter den Kontakt zum syrischen General hatte. Als operative Leitung hätte „theoretisch alles über mich laufen müssen", betonte die Beamte, in der Praxis sehe das jedoch anders aus. Es sei vorgekommen, dass ganze Ebenen übersprungen und Weisungsketten nicht eingehalten wurden.

„Ich war nicht zu hundert Prozent involviert", in die Operation „White Milk", wie die Operation mit dem Ziel den General nach Österreich zu bringen und ihm dort Asyl zu verschaffen im BVT und Mossad genannt wurde. Dass sie Informationen über die Operation erhalten habe, sei ihr „nicht erinnerlich". Sie habe damals gerade ihren Masterabschluss gemacht, und sei deshalb wohl öfter nicht anwesend gewesen. „Und wenn jemand nicht da ist, geht man zu dessen Vorgesetzten. (...) Ich finde das persönlich auch nicht optimal".

Zeuge Konrad Kogler: „Ich bin nicht informiert worden"

Als Zeuge geladen war auch Konrad Kogler, der damalige Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, und damit Vorgesetzte des damaligen BVT-Direktors Peter Gridling. Darüber, dass dem General Kriegsverbrechen vorgeworfen wurden, sei er nicht informiert worden. Auch nicht, nachdem die NGO Commission for International Justice and Accountability (CIJA) 2016 an das Justizministerium herantrat und in einer Besprechung, an der auch zwei der Angeklagten teilnahmen, Bedenken zu dem syrischen Asylwerber äußerte.

Auch wann er das erste mal von dem General erfahren habe und ob er sich von den Angeklagten ausreichend über ihr Vorgehen informiert gefühlt habe, sei ihm „nicht mehr erinnerlich". Wer die Operation mit dem ausländischen Partnerdienst abgeschlossen habe, könne er heute nicht mehr sagen. Die inkriminierten Vorgänge liegen etwa acht Jahre zurück, er sei vor sechs Jahren aus der Position des Generaldirektors ausgeschieden.

Danach standen die Vorgänge rund um die "Operation Red Bull" im Zentrum der Befragung. Eine Sachverständige des BVTs sei auf Anweisung ihres Vorgesetzten, dem Zweitangeklagten Ex-Spionagechef Bernhard P., nach Den Haag gereist. Ihr Auftrag sei es gewesen, an einer Adresse, an der man den Sitz der CIJA vermutete, Fotos des Hauses für P. zu machen. Wozu diese Bilder gebraucht wurden, sei ihr nicht gesagt worden. Sie habe lediglich Bilder des Gebäudes gemacht, weder sei es ihre Aufgabe gewesen, Pkws fotografieren noch personenbezogene Daten aufzunehmen. Ob der Auftrag direkt von P. kam, oder er diesen weitergegeben hätte, etwa von seinem Vorgesetzten, dem Erstangeklagten aber krankheitsbedingt nicht verhandlungsfähigen Martin W., könne sie nicht sagen.

Flucht von Wirecard-Vorstand Marsalek war auch Thema

Dazu sagte P., es ging darum, zu überprüfen, ob diese Organisation überhaupt existiere. Er habe „nicht einmal einen Gedanken daran verschwendet", dass dieses Vorgehen nicht rechtens sein könnte. „Aus der damaligen Sicht hat es keine Zweifel gegeben, dass man diese Organisation verifizieren muss", betonte P.

Von P. kamen aber auch Anschuldigungen gegen den Erstangeklagten - seinen ehemaligen Vorgesetzten, den früheren Abteilungsleiter Martin W. So brachte er die Rolle von Martin W. rund um den Wirecard-Skandal auf. W. soll in die Flucht des ehemaligen Wirecard-Vorstandes Jan Marsalek involviert gewesen sein. "Ich schließe nicht aus, dass die Russen damals wissen wollten, was die Amerikaner wussten." Unter der Prämisse, dass W. diese Ermittlungen geleitet habe, sei nicht auszuschließen, dass "diese Berichte auch in andere Hände geraten sind". Das Verfahren gegen W. wurde am ersten Verhandlungstag ausgeschieden, da dieser krankheitsbedingt nicht verhandlungsfähig sei.

Noch keinen Termin gibt es für die Zeugenbefragung des ehemaligen stellvertretenden Direktors des BVT. Dessen Befragung vor zwei Wochen war nicht möglich, da er eine falsche Dienstadresse angegeben hatte. Auch bei weiteren Zustellungen von Ladungen dürfte es zu Schwierigkeiten gekommen sein, weshalb mit einem Urteil wohl nicht vor Juni zu rechnen ist. "Es ist unglaublich schwierig Beamte in Österreich an ihrer Dienstadresse zu laden", sagte die Richterin zu Beginn der Verhandlung scherzhaft. (APA)

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