Neue Novelle

Weitergabe von Trafiken innerhalb der Familie wird eingeschränkt

(Symbolfoto)
© TT/Thomas Böhm

Die unbegrenzte Weitergabe von einer zur nächsten Generation ist künftig bei Tabaktrafiken nicht mehr möglich.

Wien – Das Finanzministerium schränkt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) die Weitergabe von Trafiken innerhalb der Familie ein. Die unbegrenzte Weitergabe von einer zur nächsten Generation sei künftig nicht mehr möglich, hieß es in einer am Sonntag vom Ministerium verbreiteten Medieninfo.

Eine einmalige Weitergabe der Trafik von einem Menschen mit Behinderungen an einen Angehörigen soll nach wie vor möglich sein, betonte das Ministerium. Darüber hinaus soll im Zeichen des Vertrauensschutzes auch für Trafikanten ohne Behinderungen einmalig die Trafikübergabe an Familienmitglieder ermöglicht werden, die zum Zeitpunkt der Zustellung des VwGH-Urteils mit einer Übergabe gerechnet hatten.

Konkret sieht die Novelle des Tabakmonopolgesetzes vor, dass die Bestellung von Tabaktrafikanten nicht mehr nach den Regeln des Tabakmonopolgesetz 1996 erfolgt, sondern nach vergaberechtlichen Regeln, nämlich jenen des Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 (BVergKonz 2018) für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen, das für diesen Zweck ebenfalls überarbeitet werden soll.

Novellierung des Tabakmonopolgesetzes

Um Tabaktrafikanten rechtliche Sicherheit bieten zu können, sei eine Möglichkeit gesucht worden, um die Konzessionslaufzeit bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters des Trafikanten festlegen zu können. Bei der Ausgestaltung und Vergabe von Trafikkonzessionen solle zudem weiter die Förderung von Menschen mit Behinderungen besondere Berücksichtigung finden, hieß es.

"Die Novellierung des Tabakmonopolgesetzes sorgt für Rechtssicherheit der Trafikantinnen und Trafikanten in Österreich. Außerdem, und das freut mich ganz besonders, ist es uns gelungen, auch sozialpolitische Überlegungen miteinzubringen und dadurch vor allem Menschen mit Behinderungen und jenen, die ihnen in ihrem beruflichen Alltag unter die Arme greifen, zu unterstützen", erklärte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) in der Medieninfo.

Kritik an den geplanten Änderungen im Tabakmonopolgesetz war am Freitag schon von SPÖ-Seite gekommen. Der Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes (SWV) und SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter fand, die vorgeschlagenen Maßnahmen stellten eine unzureichende Reparatur der Höchstgerichtsentscheidung dar und würden das bewährte System der Vergabe von Tabaktrafiken gefährden. Matznetter sieht durch die Novelle zudem die Nahversorgung mit Tabakwaren im ländlichen Raum in Gefahr. (APA)

Verwandte Themen