TT-Ombudsmann

Über den Tod hinaus: Wenn die Schweigepflicht Angehörige irritiert

Keine Auskunft: Die ärztliche Geheimhaltungspflicht besteht über den Tod hinaus, das gilt auch für Erben. (Symbolbild)
© iStock

Der Tod wird oft als das letzte Mysterium bezeichnet. Dass damit auch die Todesursache gemeint sein könnte, irritiert nahestehende Angehörige. Die Patientenvertretung klärt auf.

Aktion erforderlich

Ihr Gerät scheint nicht mit dem Internet verbunden zu sein. Bitte überprüfen Sie Ihre Internetverbindung und versuchen Sie dann erneut, die Seite zu laden.

Verwandte Themen