TT-Ombudsmann
Über den Tod hinaus: Wenn die Schweigepflicht Angehörige irritiert
Keine Auskunft: Die ärztliche Geheimhaltungspflicht besteht über den Tod hinaus, das gilt auch für Erben. (Symbolbild)
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Der Tod wird oft als das letzte Mysterium bezeichnet. Dass damit auch die Todesursache gemeint sein könnte, irritiert nahestehende Angehörige. Die Patientenvertretung klärt auf.
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