Für „No-Show-Patienten“

Ärztekammer will Strafe für verpasste Termine

Lassen Patienten einen Termin in einer Ordination unentschuldigt verfallen, sollen sie bis zu 75 Euro zahlen.
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Wien – In regelmäßigen Abständen ruft die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) ihre Mitglieder dazu auf, Stornogebühren für nicht wahrgenommene Termine in Ordinationen zu verrechnen. Also für „No-Show-Patienten“, die zum vereinbarten Zeitpunkt (ohne guten Grund wie etwa einen Unfall oder einen familiären Notfall) nicht erscheinen und auch nicht rechtzeitig absagen.

So auch bei einer Pressekonferenz am Mittwoch, als einmal mehr darauf hingewiesen wurde, dass die Kassenmedizin in Österreich unter einem eklatanten Ärztemangel leide.

„Medizin ist eine kostbare Ressource, Leertermine tun weh“, sagte Naghme Kamaleyan-Schmied, Hausärztin in Wien und stellvertretende Bundeskurienobfrau der niedergelassenen Ärzte der ÖÄK. In der Wüste, wo Wasserknappheit herrsche, komme auch niemand auf die Idee, sich stundenlang zu duschen oder sein Auto zu waschen.

Wer einen vereinbarten Termin nicht wahrnimmt, ohne rechtzeitig abzusagen, soll daher zwischen 40 und 75 Euro zahlen. Die Stornogebühr sei eine Möglichkeit, die Zahl der Leertermine zu reduzieren. (TT)