Eine gelungene Unternehmensübergabe
Wie und wann soll ein Unternehmen übergeben werden? Wie übergibt man richtig?
Im Lebenszyklus eines Unternehmens kann der Übergabeprozess durchaus eine kritische Hürde darstellen.
Die Formen der Unternehmensübergabe
Ein Unternehmen kann sowohl innerhalb der Familie oder an Dritte (z. B. Mitarbei-ter/innen, Bekannte oder gar Mitbewerber) übergeben werden. Diese Unterscheidung hat zumeist Auswirkungen auf die Entgeltlichkeit der Unternehmensübergabe. Während die Übergabe im Familienkreis oft unentgeltlich im Wege der Schenkung erfolgt, erfolgt die Übergabe außerhalb des Familienkreises zumeist entgeltlich im Zuge eines Verkaufes oder einer Verpachtung.
Der richtige Zeitpunkt
Maßgeblich für den Erfolg der Unternehmensübergabe ist das „richtige Timing“. So kann die Unternehmensübergabe schrittweise erfolgen. Dies bedeutet, dass nicht alles auf einmal übergeben wird und sich der Übergeber nicht ganz zurückzieht, sondern dass der Übergeber noch eine gewisse Zeit im Unternehmen verbleibt. Auch hier gibt es verschiedenste Möglichkeiten, etwa durch die Einräumung von Prokura, einer Mitgeschäftsführungsbefugnis oder einer Minderheitsbeteiligung.
Eine schrittweise Übergabe kann vielfach sowohl für den Übergeber als auch für den Nachfolger von Vorteil sein. Während es für den Übergeber oftmals nicht leicht ist, die Zügel von heute auf morgen aus der Hand zu geben, ist es für den Nachfolger meist wichtig, langsam in die neue Rolle hineinwachsen und von der Erfahrung des Übergebers profitieren zu können.
„Eine intensive Auseinandersetzung und eine rechtzeitige Vorbereitung sind wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Unternehmensübergabe.“
MMMag. Barbara Egger-Russe
Natürlich ist dies nicht immer der beste Weg. So kann in manchen Fällen ein klarer Schlussstrich sinnvoller sein. Ein einheitliches Erfolgskonzept gibt es nicht. Im Gegenteil, bei Unternehmensübergaben ist stets eine maßgeschneiderte Lösung für die Beteiligten anzustreben. Einen allgemeinen Tipp gibt es jedoch: Planen Sie genügend Zeit für die Unternehmensübergabe ein!
Die Tücken des Vererbens
Auch das Vererben, somit die Übergabe von Todes wegen, bringt besondere Herausforderungen mit sich. Stirbt man ohne letztwillige Verfügung, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Einsatz. Folglich kann es zu Miteigentum am Unternehmen kommen. Ist dies nicht gewünscht, so sollten bereits im Gesellschaftsvertrag Vorkehrungen – etwa durch Aufgriffs- und Nachfolgeklauseln – getroffen werden.