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Rechtliche Weichen für den Erfolg

Die Rechtsanwälte Tobias Fritz und Chris Mader erklären die entscheidenden Schritte für die Unternehmensgründung und geben wertvolle Praxistipps.

Herr Fritz, Herr Mader, welche Aspekte sollten angehende Gründer beachten?

RA Fritz: Die erste wichtige Weichenstellung für die Gründer ist die Wahl der passenden Rechtsform, wie etwa die GmbH oder ein Einzelunternehmen. Sie müssen sich auch Gedanken machen, wie die Gesellschaftsstruktur, Beteiligungs- und Mehrheitsverhältnisse aussehen sollen. Ferner ist wichtig, das Unternehmen von vornherein den konkreten Bedürfnissen des Geschäftszweiges sowie dem Unternehmensziel, wie etwa einem angestrebten Exit, also einem späteren Verkauf, anzupassen. Diese Entscheidungen haben unter anderem weitreichende Auswirkungen auf Verwaltungsaufwand, Haftung, Besteuerung sowie die rechtliche und wirtschaftliche Gestaltungsfreiheit im laufenden Geschäftsbetrieb.

Gibt es sonst noch rechtliche Stolpersteine?

RA Mader: Durchaus. Viele vergessen, dass sie spezielle Gewerbeberechtigungen benötigen, je nach Branche und Tätigkeit. Zudem sind insbesondere aufsichts-, wettbewerbs-, versicherungs- und ggfs. auch markenrechtliche Anforderungen zu beachten. Überdies sind natürlich rechtssichere Arbeitsverträge wichtig, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Auch Datenschutzvorschriften sowie Compliance-Fragen, also Fragen rund um z. B. Geldwäsche- und Korruptionsbekämpfung, sind von immer herausragenderer Bedeutung.

„Nehmen Sie sich genügend Zeit für die Planung und lassen Sie sich von Experten beraten.“

Tobias Fritz und Dr. Chris Mader, LL.M.

Können Sie uns ein Beispiel geben?

RA Mader: Selbstverständlich. Nehmen wir an, junge IT-Spezialisten möchten in Österreich eine Software-Firma gründen. Neben der Wahl der Rechtsform und den erforderlichen Gewerbeberechtigungen muss das Unternehmen auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten, da Kundendaten verarbeitet werden. Vernachlässigt man diese Aspekte, drohen empfindliche Strafen und Schadenersatzforderungen. Darüber hinaus werden sich die Gründer von vornherein Gedanken darüber machen müssen, in welchem Marktumfeld – national oder international – sie tätig werden wollen, wer vertretungsberechtigt sein soll, ob man ein Aufsichtsgremium installieren will etc.

Welche Ratschläge haben Sie noch für unsere Leser, die über eine Gründung nachdenken?

RA Fritz: Vor allem sollte man sich von erfahrenen Profis, respektive Rechtsanwälten und Steuerberatern, beraten lassen. Diese können individuell auf die Vorstellungen und Wünsche der Gründer eingehen und rechtssichere Lösungen anbieten. Gerade bei Startups, die auf besonders innovativen Ideen aufbauen, muss die Gründung oftmals auch vom Ende, nämlich dem Exit, d. h. dem Unternehmensverkauf, her gedacht werden. Entscheidend ist, das Unternehmen – egal welche Rechtsform man letztlich wählt – von vornherein klar strukturiert aufzubauen, Haftungsrisiken zu minimieren und gleichsam für einen etwaigen Worstcase (z. B. einen Gesellschafterstreit) vorzusorgen.

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