Weil Beweise fehlen

Lindemann erzielt einstweilige Verfügung gegen den NDR und die Süddeutsche Zeitung

Till Lindemann bei einem Konzert in Aarhus, Dänemark. Dem Rammstein-Frontmann wird von mehreren Frauen sexuelle Belästigung vorgeworfen – bisher ohne ausreichende Beweise.
© imago stock&people

Seit Wochen sorgt der Skandal rund um den Rammstein-Sänger Till Lindemann für Schlagzeilen. Mehrere Frauen werfen dem Frontmann sexuelle Übergriffe vor. Nun erreichte Lindemanns Anwalt eine einstweilige Verfügungen gegen die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung und der Tagesschau.

Berlin/Wien – Die Band „Rammstein“ ist seit Wochen Teil der medialen Berichterstattung, da Sänger Till Lindemann von mehreren Frauen sexuelle Übergriffe vorgeworfen wurden. Lindemanns Anwälte erreichten nun vor Gericht einstweilige Verfügungen im Zusammenhang mit zwei entsprechenden Berichten in der Süddeutschen Zeitung und dem Webportal der Tagesschau des Norddeutschen Rundfunks (NDR), wie sie am Freitag mitteilten. In einem Artikel ging es auch um angebliche Vorfälle bei einem Wien-Konzert 2019.

Bei den betreffenden Artikeln umfasse das Verbot jeweils weite Teile der berichteten Vorwürfe, so Schertz Bergmann Rechtsanwälte aus Berlin in einer veröffentlichten Presseerklärung am Freitag. Jene Anschuldigungen, die das Wien-Konzert im August 2019 und darüber hinaus ein Konzert in Hannover im Februar 2020 betreffen, waren am 2. Juni in einem über www.tagesschau.de abrufbaren Artikel nachzulesen.

„Fehlen eines hinreichenden Mindestbestandes an Beweistatsachen“

Mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 10. August „wurde dem Sender untersagt, den Verdacht zu erwecken, Till Lindemann habe mit den zwei Frauen [...] sexuelle Handlungen vorgenommen, denen diese nicht zugestimmt hätten“.

Das Gericht stütze seine Entscheidung „auf das Fehlen eines für eine Verdachtsberichterstattung hinreichenden Mindestbestandes an Beweistatsachen“, heißt es darin. Was die Anschuldigungen bezüglich den Auftritt in Wien angehen, reiche die abgegebene eidesstattliche Versicherung der Frau nicht aus, „um den Verdacht erheben zu können, sexuelle Handlungen seien ohne ihre Zustimmung erfolgt“, da die Zeugin darin auch erkläre, ihre Erinnerungen seien lückenhaft.

Erst vor zwei Wochen hatte die Rockgruppe im Zuge ihrer aktuellen Tournee zwei Konzerte im Ernst-Happel-Stadion gespielt. Im Vorfeld war es – wie zuvor in anderen Städten auch – zu Protesten aufgrund der diversen erhobenen Vorwürfe, die der Sänger stets von sich gewiesen hatte, gekommen. (APA)

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