AMS will mit Kampagne Lust auf Tirol-Jobs machen
Mit einer Social-Media-Kampagne will das AMS Tourismuskräfte für den Westen anheuern, mit etwas Druck.
Innsbruck – Die Annonce des AMS Wien auf Facebook sticht sofort ins Auge. Eine wunderschöne, verschneite Landschaft lässt sehnsuchtsvoll ans Skifahren denken und ist mit dem Appell versehen: „Dein Winterwonderland Job.“
Sebastian Paulick, Pressesprecher des Arbeitsmarktservice (AMS) Wien, kann Hintergründe zur ansprechenden Werbekampagne liefern. Diese ist auf Instagram präsent. Sie habe zum Ziel, Wiener Tourismuskräfte für den Einsatz in den Bundesländern Kärnten, Steiermark und eben Tirol während der Wintersaison zu gewinnen. In Kooperation mit der Wirtschaftskammer und der Österreichischen Hoteliersvereinigung (ÖHV) findet dann am 18. Oktober 2023 die Jobmesse in Wien statt. Dort können Hoteliers aus den Bundesländern auf arbeitslos gemeldetes Personal im Tourismus treffen. Das AMS Wien sei nicht nur im Tourismus, sondern auch in anderen Branchen in der überregionalen Vermittlung sehr aktiv. Im Tourismus würden auch Speed-Datings stattfinden, Arbeitssuchende werden zu Touristikern in die Regionen gebracht, die Personal suchen. In Tirol werde das in Landeck angeboten.
Ob die Hoteliers auch Extras im Ärmel haben, die für die Wiener den Saisonjob tatsächlich zum Aufenthalt im Winterwonderland machen? Saisonkarten etwa? Paulick gibt an, dies bleibe den Arbeitgebern überlassen. Jedenfalls müsse dem Arbeitskräften eine adäquate Unterkunft zur Verfügung stehen. „Wir können von Wiener Arbeitslosen nicht verlangen, dass sie während der Saisonarbeit ihre Wohnung hier für sechs Monate kündigen oder zwei Wohnungen bezahlen“, so Paulick. Womit wir bei der Frage wären, wie freiwillig die Aktion ist. „In Wien haben wir zehn Prozent Arbeitssuchende in der Tourismusbranche. Das ist ein viel höherer Wert als im Westen.“ Wenn keine Betreuungspflichten bestehen, könne man verlangen, dass in Kärnten, Tirol oder der Steiermark eine Saison lang geschnuppert werde.
Bekomme ein Wiener Arbeitssuchender den Hinweis, sich bei der Jobmesse zu melden, und verweigere dies, könne eine Sperre des Arbeitslosengeldes erfolgen. (pla)