Alle drei Beschuldigten legten nach Urteil zu Pitztaler Wahlbetrug Revision ein
Drei „Wahlhelfer“ wurden am Dienstag des „Missbrauchs der Amtsgewalt“ schuldig gesprochen – erstinstanzlich und nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil legten sie nun Revision ein.
St. Leonhard i. P. – Alle drei am Dienstag schuldig gesprochenen Pitztaler legten „Nichtigkeitsbeschwerde und Revision“ gegen das ergangene Urteil ein. Sie erhielten bedingte Freiheitsstrafen von zweimal zwölf und einmal elf Monaten sowie eine unbedingte, nicht unerhebliche Geldstrafe, da sich ein Teil der Haftstrafe in eine Geldstrafe umwandeln ließ.
Wie mit der moralischen bzw. politischen Verantwortung für die in 17 Fällen erwiesene Unterschriftenfälschung sowie den Wahlbetrug inklusive angerichtetem Schaden an der Demokratie umgegangen wird, wirft indes weiter Fragen bei so manchem Bürger auf. Bis dato wurden jedenfalls keine Rücktritte, weder vom Amt des Vizebürgermeisters noch als Bürgervertreter im St. Leonharder Gemeinderat, bekannt.