Was in den heimischen (Jagd)-Wäldern erlaubt und verboten ist
Ein schwerer Eingriff in fremdes Jagdrecht in Schattwald, bei dem von zwei Hirschen die Köpfe inklusive Geweih abgetrennt wurden, wirft die Frage auf, welche Regeln in heimischen Wäldern gelten. Die gängigsten Vorschriften im Überblick.
Was versteht man unter Wilderei im österreichischen Jagdrecht?
Wilderei bezeichnet das unberechtigte oder gesetzlich strafbare Jagen und Fangen von Wildtieren. Jagdwilderei liegt vor, wenn jemand vorsätzlich unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts dem Wild nachstellt, es fängt oder erlegt, oder sich oder einem Dritten zueignet, oder eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört.
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