Gasheizungen im Neubau ab 2024 verboten, Steuer auf PV-Anlagen wird ausgesetzt
Die Bundesregierung hat am Dienstag ein Paket vorgelegt, das die Bauwirtschaft mit Klimamaßnahmen ankurbeln soll. Zwar kommt kein verpflichtender Heizungstausch, doch Gasthermen werden im Neubau verboten. Zudem wird die Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen ausgesetzt.
Wien – Die Regierungsspitze hat am Dienstag im Lichte der derzeitigen leichten Rezession Konjunkturmaßnahmen im nächsten Staatshaushalt für 2024 präsentiert. Insgesamt handelt es sich um ein Paket von bis zu 6 Mrd. Euro. Dieses soll die Energiewende weiter beschleunigen und gleichzeitig die Wirtschaft stärken. Gasheizungen sollen im Neubau per 1. Jänner 2024 verboten werden - Zweidrittelmehrheit nötig. Fürs Tauschen im Bestand steigen Förderungen. PV-Anlagen werden steuerfrei.
"Es ist ein guter Tag für die Energiewende, um fossile Energieträger zurückzudrängen und um der Wirtschaftsentwicklung in schwierigen Zeiten Rechnung zu tragen", sagte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP). Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) fügte hinzu: "Wir wollen zwei Probleme mit einem Maßnahmenbündel lösen: die ökologisch notwendige Energiewende noch rascher vorantreiben und die Delle in der Baukonjunktur zielsicher bekämpfen."
Umsatzsteuer auf PV-Anlagen wird ab 2024 ausgesetzt
Die Umsatzsteueraussetzung für Photovoltaik-Anlagen ist für 2024 und 2025 vorgesehen. Komplizierte und oft eilige Ansuchen übers Internet sollen damit Geschichte sein. Die Aussetzung der Umsatzsteuer der Photovoltaikanlagen wird laut Regierung 650 Millionen Euro kosten.
Anders als ursprünglich im Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWG) geplant wird es keine Verpflichtung zum Heizungstausch in Bestandsgebäuden geben. Anreize sollen aber durch eine Erhöhung der Förderungen für den Ausstieg aus Gasheizungen gesetzt werden. Dafür wird eine Milliarde Euro für Kesseltausch und thermische Sanierungen zur Verfügung gestellt. "Wer seine alte Heizung tauscht, bekommt im Durchschnitt drei Viertel ersetzt", erklärte Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne).
📽️ Video | Regierung präsentiert Erneuerbaren-Gesetzespaket
Auf Nachfragen zeigte sie sich überzeugt, dass die Klimaziele mit dem neuen Vorgehen noch rascher erreichbar seien als mit dem ursprünglichen Plan. Das gelte nicht zuletzt, weil auch die Förderungen für einkommensschwache Haushalte sowie die Mittel für den Klima- und Energiefonds erhöht werden. Auch für Eigentümer im mehrgeschoßigen Wohnbau seien die Förderungen sicher verlockend fürs Investieren.
Der ursprüngliche Plan sei wegen der zwischenzeitlichen neuen Entwicklungen ad acta gelegt worden. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit ist nötig: "Wir hoffen, mit diesem Vorschlag rasch einen Beschluss im Nationalrat fassen zu können", sagte die Gewessler mit Blick auf die SPÖ, die sie bereits über den neuen Plan informiert habe.
Bauwirtschaft soll angekurbelt werden
Das Vorgehen soll den Bau und das Baunebengewerbe stärken, betonten alle Regierungsmitglieder und ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Kocher unisono. So werden auch öffentliche Investitionen des Bundes vorgezogen und Bauprojekte priorisiert. Hier geht es laut Gewessler 2024 insgesamt um zusätzliche Investitionen von 640 Mio. Euro – auch ÖBB, Asfinag und Bundesimmobiliengesellschaft sollen entsprechende Maßnahmen vorziehen. Der laufende ÖBB-Rahmenplan werde um 2 Mrd. Euro erhöht.
Einigung bei Energiekostenzuschuss für Unternehmen
Eine Einigung verkündete die Regierungsspitze einen Tag vor der Budgetrede des Finanzministers auch bei der Umsetzung des Energiekostenzuschusses für Unternehmen. Der Ende des vergangenen Jahres beschlossene Energiekostenzuschuss II soll Firmen helfen, die hohen Energiekosten abzufedern. Bisher hat es sich aber bei der Umsetzung der bis zu 150 Mio. Euro schweren Förderung gespießt. Zuletzt hatten sich die Grünen noch dagegen ausgesprochen. Sie befürchten eine Überförderung der Betriebe, die die Inflation weiter anheizen könnte.
Eine Überförderung sei nicht zu befürchten, betonte Kocher. Antragsstart werde am 9. November sein. Seit dem gestrigen Start der Voranmeldung hätten sich bereits gut 7000 Firmen vorregistriert. "Vor dem Hintergrund der anhaltenden Teuerung und der deutschen Gas-und Strompreisbremse war und ist es wesentlich die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe durch weitere Maßnahmen zu sichern und den Standort zu stärken", sagte der Politiker. "Durch den Energiekostenzuschuss II werden Unternehmen auch 2023 von den hohen Energiekosten entlastet."
Im Gegensatz zum Energiekostenzuschuss I werde die Förderintensität in der untersten Stufe auf 50 Prozent gesteigert. "Zusätzlich entfällt das Eintrittskriterium der Energieintensität in den ersten beiden Stufen", so Kocher. Unverändert bleibt, dass nur durch die gestiegenen Energiekosten verursachte Mehrkosten teilweise subventioniert werden. Generell ist eine Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden, ausgeschlossen. Dadurch wird laut Kocher gesichert, dass die Unterstützung im Rahmen des Energiekostenzuschusses treffsicher und nicht überschießend ist. (TT.com, APA)
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