Entgeltliche Einschaltung

Wer schenkt, soll auch an die Steuern denken

In Österreich gibt es derzeit keine Schenkungs- und Erbschaftssteuer. Bei der Übertragung von Immobilien fallen jedoch bestimmte Steuern an.
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Beim Schenken sind nicht nur rechtliche, sondern auch steuerliche Rahmenbedingungen zu beachten. Darüber informiert Rechtsanwalt Georg Janovsky.

Ist verschenken oder vererben vorteilhafter?

Georg Janovsky: Aktuell gibt es in Österreich weder eine Schenkungs- noch eine Erbschaftssteuer. Nur bei Immobilien fällt eine reduzierte Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr an. Es bestehen prinzipiell zwischen Schenkung und Erbschaft keine steuerlichen Unterschiede. Häufig ist jedoch die Schenkung bereits zu Lebzeiten zu empfehlen, da mehr Gestaltungsspielraum besteht. Im Todesfall fällt damit zumindest diese Belastung weg. Zudem können sich die steuerlichen Rahmenbedingungen künftig ändern.

Meine Eltern haben meinem Bruder eine Wohnung geschenkt, obwohl er bereits ein eigenes Haus besitzt und ich bin leer ausgegangen. Ist dies rechtlich in Ordnung?

Janovsky: Grundsätzlich kann Vermögen ohne Einschränkung völlig frei verschenkt werden und es besteht zu Lebzeiten auch keine Pflicht zur Gleichbehandlung von Kindern oder sonstigen Angehörigen untereinander.

Was passiert, wenn mein Vater stirbt und sein gesamtes Vermögen bereits verschenkt hat?

Janovsky: In diesem Fall greift das Schenkungspflichtteilsrecht und Sie können von der beschenkten Person ihren Pflichtanteil an den Schenkungen fordern. Bei Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte (insbesondere Kinder oder die Ehefrau) ist das unbefristet möglich. Bei Schenkungen an sonstige Personen (etwa an die Lebensgefährtin) geht das nur, wenn der Schenker innerhalb von zwei Jahren nach der Schenkung verstirbt.

Wie kann ich mich absichern, wenn ich mein Haus an meine Tochter verschenke?

Janovsky: Hier ist eine entsprechende Vertragsgestaltung wichtig, damit etwa Ihre Wohn- und Nutzungsrechte klar festgelegt und im Grundbuch abgesichert werden oder auch das Haus nicht ohne Ihre Zustimmung verkauft oder mit Pfandrechten belastet werden kann. Das Thema Schenkung klar zu regeln, kann vielen Streitigkeiten vorbeugen. Die kompetente rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin ist dabei jedenfalls zu empfehlen.

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