Sinnvoll absichern für die Zukunft
Was tun, wenn eine Patientin oder ein Patient nicht mehr geschäftsfähig ist? Eine Vorsorgevollmacht baut vor, wie Rechtsanwalt Marius Baumann weiß.
Die Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, die erst dann wirksam wird, wenn der Vollmachtgeber oder die Vollmachtgeberin nicht mehr geschäftsfähig ist oder auch seine oder ihre Äußerungsfähigkeit verliert, und endet mit dem Tod. Diese Fälle können etwa durch einen Unfall, durch Krankheit wie Demenz oder Koma eintreten. Sie bietet sowohl für Private als auch für Unternehmer und Unternehmerinnen die Möglichkeit, für diesen Fall einer gewählten Vertrauensperson die Erledigung wichtiger Angelegenheiten anzuvertrauen.
Die bevollmächtigte Person darf nicht in einer engen Beziehung zu einem Heim oder einer Einrichtung stehen, in der sich der Vollmachtgeber oder die Vollmachtgeberin aufhält oder von der dieser/diese betreut wird.
Die Vorsorgevollmacht muss vom noch geschäftsfähigen Vollmachtgeber bzw. der Vollmachtgeberin eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Ist sie nur eigenhändig unterschrieben, ist die Gegenwart dreier unbefangener Zeugen bzw. Zeuginnen notwendig, die bekräftigen, dass der Inhalt der Urkunde dem Willen des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin entspricht.
„Der Wirkungskreis einer Vorsorgevollmacht kann individuell festgelegt werden.“
RA Mag. Marius Baumann
Der Wirkungskreis dieser Vollmacht kann individuell festgelegt werden. Umfasst diese Vollmacht auch Einwilligungen in medizinische Behandlungen und Entscheidungen über dauerhafte Änderungen des Wohnorts sowie die Besorgung von Vermögensangelegenheiten größeren Ausmaßes, muss die Vollmacht vor einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, einem Notar oder Notarin – oder vor Gericht errichtet werden.
Für ihre Wirksamkeit müssen die Vorsorgevollmacht und sodann der Eintritt des Vorsorgefalls im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden.
Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden.
Um sich darüber klar zu werden, ist zu empfehlen, sich fachlichen Rat einzuholen.
Kontakt: RA Mag. Marius Baumann