Grundversorgung absichern

Tiroler Landesregierung beschloss Gesetzesnovelle zur Stromversorgung

Landeshauptmann Anton Mattle (l. ÖVP) und Stellvertreter Georg Dornauer (SPÖ).
© Rita Falk / Tiroler Tageszeitung

Die Grundversorgung soll damit abgesichert werden. Die Novelle betrifft Haushaltskunden und Kleinbetriebe. Die FPÖ kündigte Zustimmung an.

Innsbruck – Die schwarz-rote Tiroler Landesregierung hat am Dienstag in ihrer Regierungssitzung eine Novelle des Elektrizitätsgesetzes zur Sicherung der Grundversorgung beschlossen. Damit sollen Stromabschaltungen verhindert werden. Das Vorhaben betrifft Haushaltskunden und Kleinbetriebe und soll beim Sonderlandtag am kommenden Dienstag auf die Tagesordnung kommen. Die FPÖ kündigte indes ihre Zustimmung an.

"Wir schaffen eine gesetzliche Grundlage, damit niemandem grundlos der Strom abgeschaltet wird", sagte Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) und bezeichnete Tirol als "Vorreiter in Sachen Versorgungssicherheit". "Das Auslaufen von Altverträgen ist ebenso kein Grund, den Strom abzuschalten", meinte er. Das Gesetz sehe vor, dass Kundinnen und Kunden auch dann mit Strom beliefert werden müssen, wenn kein aktiver Stromliefervertrag vorliegt oder ein vertragsloser Zustand drohe.

Wir schaffen eine gesetzliche Grundlage, damit niemandem grundlos der Strom abgeschaltet wird.
Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP)

Also auch wenn man nach der Auflösung eines Vertrags untätig bleibe, soll der Strom nicht abgedreht werden. "In den vergangenen Monaten gab es viele Unsicherheiten in Zusammenhang mit der Stromversorgung bzw. Strompreisen und Stromlieferungen. Viele Menschen und Betriebe haben sich für 'abwarten' entschieden", begründete Landeshauptmannstellvertreter Georg Dornauer (SPÖ) die Initiative. Für Menschen in Notsituationen würden "ohnehin zahlreiche Hebel" greifen, um die Stromversorgung zu gewährleisten, fügte er hinzu.

Konkret kommt im Anlassfall jenem Stromanbieter der Versorgungsauftrag zu, der im betroffenen Netzgebiet die meisten Verbraucher versorgt, hieß es. Welcher Stromhändler bzw. -lieferant das ist, soll vom Netzbetreiber ermittelt werden. Die Tarife richten sich nach dem in der Grundversorgung geltenden Tarif, der nicht höher sein darf als jener Tarif, " zu dem die größte Anzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern bzw. vergleichbaren Kundengruppen im jeweiligen Gebiet versorgt werden." Es gilt zudem ein Widerrufsrecht, man kann der Grundversorgung also auch widersprechen.

Einmal mehr drängte Mattle auf eine Nachfolgeregelung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG). Die gesetzlichen Grundlage für das Preisanpassungsrecht der Energielieferanten unter Beiziehung der Länder sei zu überarbeiten.

FPÖ kündigten Zustimmung an

Die Gesetzesnovelle wird in der außerordentlichen Sitzung des Tiroler Landtags zur Preis- und Unternehmenspolitik des landeseigenen Energieversorgers Tiwag am kommenden Dienstag vorgelegt. Damit sie dort auch tatsächlich auf die Tagesordnung kommt, ist eine Zweidrittelmehrheit nötig, welche die FPÖ absichern will. Auch der Novelle wollen die Freiheitlichen ihren Segen geben: Mattle und die Landesregierung habe "es offenbar schneller kapiert als gedacht, dass die Bemühungen der Opposition doch berechtigt und vor allem sinnvoll waren und sind", meinte Landesparteiobmann Markus Abwerzger.

In den vergangenen Wochen und Monaten hatte die Strompreispolitik der Tiwag laufend für Schlagzeilen gesorgt, zudem waren Gerichtsverfahren u.a. aufgrund von Verbandsklagen anhängig. Nicht zuletzt deshalb, weil die Tiwag Kündigungen von Altverträgen aufgrund von Rechtsunsicherheiten im ElWOG verschickt hatte - gleichzeitig aber günstigere Neuverträge angeboten hatte. Die Arbeiterkammer und die Opposition zeigten sich empört und sprachen von "Massenkündigungen". (TT.com, APA)

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