Eigenes NS-„Museum"
Tiroler wegen Wiederbetätigung schuldig gesprochen
Im Schwurgerichtssaal am Innsbrucker Landesgericht kam es am Mittwoch zu einer Verurteilung wegen Wiederbetätigung.
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Ein Unterländer Landwirt wurde nach dem Verbotsgesetz teilweise schuldig gesprochen. Dass er nur aus Geschichtsinteresse ein „privates Museum“ eingerichtet habe, glaubte die Staatsanwältin nicht. Die Geschworenen folgten der Anklage teilweise.